Allgemeine Nutzungsbedingungen der sich durch
Kapitalbeteiligung an der
Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH ergeben Rechte. (ANB-KB)
Version 04/2009
Begriffsbestimmung:
HNP: Hotel Neue Post
HNP-GmbH: Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH,
Eigentümerin des HNP
HNP–Clubmitglieder: sind Darlehensgeber, stille
Gesellschafter so wie HNP-Wohnnutzrecht-Besitzer
HNP-Betriebskosten: Die vollen Erhaltungskosten: insbesondere.
Personal-, Heizungs-, Strom- und Wasserkosten, jährliche Managementgebühren,
Instandhaltekosten. ua..
Diese Kosten sind von Wohnnutzrecht-Besitzern und bei Gesellschafterwochen-Nutzung
zu bezahlen.
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB-KB) gelten jeweils
in der aktuellen Version. Die ANB-KB werden von der Geschäftsführung
der HNP-GmbH ausgearbeitet und aktuell gehalten. Die jeweils gültige
Version wird von der HNP GmbH auf den HNP-Intranet-Clubseiten veröffentlicht.
Für HNP-Wohnnutzrechte, deren Definition und Bedingungen, gelten
zusätzlich die entsprechenden Allgemeine Nutzungsbedingungen der
sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Hotel Neue Post Er-werbs- und BetriebsgmbH
ergeben Wohnnutzrechte in der jeweils gültigen Fassung.
1. Rechte der Clubmitglieder
Vergünstige touristische Nutzung (VTN)
1.1. Clubmitglieder haben die Möglichkeit, nicht entnommene Zinsen
der Kapitalbeteiligung in Gegenverrechnung zur den Kosten von vergünstigten
touristischen Nutzung im Hotel Neue Post zu verwenden, und zwar auf Dauer
des Bestehens der Be-teiligung.
1.2. Bei VTN bietet die HNP einen Sonderrabatt, der den jeweilig Reisebüro-Konditionen
entspricht, diese sind in der Regel Rabatte im Umfang von: 30% in den
Nebensaisonen; 25% in der Hochsaison und 15 % in der Topsaion auf den
jeweiligen Listenpreis der jeweils gültigen Preisliste. LastMinute,
Sonder- und Pauschalangebote sind davon ausdrückliche ausgenommen.
1.3. VTN sind bis zu einer maximalen Buchungssumme möglich, bei der
die rabattierte Buchungssumme kleiner oder gleich ist, als der Saldo des
Verrechnungskontos des Clubmitgliedes.
1.4. Die Verrechung erfolgt über interne HNP-Konten, in die die Clubmitglieder
Einsicht nehmen können.
1.5. Die vergünstige touristische Nutzung kann nicht weitergegeben
werden, eine Untervermietung, eine Nutzung durch Dritte, insbesondere
eine gewerbliche Nutzung, sowie eine Verpfändung ist nicht gestattet.
2. Gesellschafterwochen
2.1. Ein Clubmitglied hat bis auf Widerruf das Recht zusätzliche
freie Räumlichkeiten des HNP gegen rechtzeitige Bezahlung der jeweiligen
HNP-Betriebskosten persönlich zu nutzen. Diese Nutzung setzt das
Vorhandensein von freien Kapazitäten voraus. Sollten keine freien
Kapazitäten mehr zur Verfügung ste-hen, erlischt dieses Recht
automatisch. Die Zuteilung freier Kapazitäten erfolgt durch die HNP-GmbH.
2.2. Die HNP hat Verträge mit internationalen Tauschpools die den
Tausch von Wohnrechten auf verschiedene Rechtsbasen ermöglichen.
Die damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere den Clubmitgliedsbeitrag
und die Tauschgebühren, schuldet nicht die HNP-GmbH, sondern das
jeweilige Clubmitglied selbst. Die HNP-GmbH kann den Tauschpool ändern,
sofern dies notwendig oder zweckmäßig erscheint.
2.3. Gesellschafterwochen können auch in einem internationalem Tauschpool,
der einen gültigen Vertrag mit der HNP-GmbH hat deponiert werden.
Hierfür gelten die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Tauschpools.
3. Pflichten der HNP – Clubmitglieder
3.1. Die Einhaltung der vorliegenden ANB-KB
3.2. Die Einhaltung der Hausordnung des Hotel Neue Post
3.3. Bei Wohnnutzrecht-Nutzung: die rechtzeitige Bezahlung der Betriebskosten.
Die Ausübung sämtlicher sich aus der Beteiligung ergebenden
Rechte setzten die rechtzeitige und vollständige Bezahlung aller
Rechnungen der HNP an das Clubmitglied voraus, inklusive eventueller Zinsen,
Spesen und Sonderposten.
4. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten in Angelegenheiten zwischen der HNP-GmbH und Clubmitgliedern
wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht der Stadt Wien vereinbart,
sofern nicht durch das Konsumentenschutzgesetz ein anderer Gerichtsstand
zwingend vorgeschrieben ist.
Es gilt in solchen Streitigkeiten österreichisches Recht.
Es gilt die salvatorische Klausel.
Vers 6. April 2009
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