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Allgemeine Nutzungsbedingungen der sich durch Kapitalbeteiligung an der
Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH ergeben Rechte. (ANB-KB)
Version 04/2009


Begriffsbestimmung:

HNP: Hotel Neue Post
HNP-GmbH: Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH, Eigentümerin des HNP
HNP–Clubmitglieder: sind Darlehensgeber, stille Gesellschafter so wie HNP-Wohnnutzrecht-Besitzer
HNP-Betriebskosten: Die vollen Erhaltungskosten: insbesondere. Personal-, Heizungs-, Strom- und Wasserkosten, jährliche Managementgebühren, Instandhaltekosten. ua..
Diese Kosten sind von Wohnnutzrecht-Besitzern und bei Gesellschafterwochen-Nutzung zu bezahlen.

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB-KB) gelten jeweils in der aktuellen Version. Die ANB-KB werden von der Geschäftsführung der HNP-GmbH ausgearbeitet und aktuell gehalten. Die jeweils gültige Version wird von der HNP GmbH auf den HNP-Intranet-Clubseiten veröffentlicht. Für HNP-Wohnnutzrechte, deren Definition und Bedingungen, gelten zusätzlich die entsprechenden Allgemeine Nutzungsbedingungen der sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Hotel Neue Post Er-werbs- und BetriebsgmbH ergeben Wohnnutzrechte in der jeweils gültigen Fassung.

1. Rechte der Clubmitglieder
Vergünstige touristische Nutzung (VTN)
1.1. Clubmitglieder haben die Möglichkeit, nicht entnommene Zinsen der Kapitalbeteiligung in Gegenverrechnung zur den Kosten von vergünstigten touristischen Nutzung im Hotel Neue Post zu verwenden, und zwar auf Dauer des Bestehens der Be-teiligung.
1.2. Bei VTN bietet die HNP einen Sonderrabatt, der den jeweilig Reisebüro-Konditionen entspricht, diese sind in der Regel Rabatte im Umfang von: 30% in den Nebensaisonen; 25% in der Hochsaison und 15 % in der Topsaion auf den jeweiligen Listenpreis der jeweils gültigen Preisliste. LastMinute, Sonder- und Pauschalangebote sind davon ausdrückliche ausgenommen.
1.3. VTN sind bis zu einer maximalen Buchungssumme möglich, bei der die rabattierte Buchungssumme kleiner oder gleich ist, als der Saldo des Verrechnungskontos des Clubmitgliedes.
1.4. Die Verrechung erfolgt über interne HNP-Konten, in die die Clubmitglieder Einsicht nehmen können.
1.5. Die vergünstige touristische Nutzung kann nicht weitergegeben werden, eine Untervermietung, eine Nutzung durch Dritte, insbesondere eine gewerbliche Nutzung, sowie eine Verpfändung ist nicht gestattet.

2. Gesellschafterwochen
2.1. Ein Clubmitglied hat bis auf Widerruf das Recht zusätzliche freie Räumlichkeiten des HNP gegen rechtzeitige Bezahlung der jeweiligen HNP-Betriebskosten persönlich zu nutzen. Diese Nutzung setzt das Vorhandensein von freien Kapazitäten voraus. Sollten keine freien Kapazitäten mehr zur Verfügung ste-hen, erlischt dieses Recht automatisch. Die Zuteilung freier Kapazitäten erfolgt durch die HNP-GmbH.
2.2. Die HNP hat Verträge mit internationalen Tauschpools die den Tausch von Wohnrechten auf verschiedene Rechtsbasen ermöglichen. Die damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere den Clubmitgliedsbeitrag und die Tauschgebühren, schuldet nicht die HNP-GmbH, sondern das jeweilige Clubmitglied selbst. Die HNP-GmbH kann den Tauschpool ändern, sofern dies notwendig oder zweckmäßig erscheint.
2.3. Gesellschafterwochen können auch in einem internationalem Tauschpool, der einen gültigen Vertrag mit der HNP-GmbH hat deponiert werden. Hierfür gelten die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Tauschpools.

3. Pflichten der HNP – Clubmitglieder
3.1. Die Einhaltung der vorliegenden ANB-KB
3.2. Die Einhaltung der Hausordnung des Hotel Neue Post
3.3. Bei Wohnnutzrecht-Nutzung: die rechtzeitige Bezahlung der Betriebskosten.
Die Ausübung sämtlicher sich aus der Beteiligung ergebenden Rechte setzten die rechtzeitige und vollständige Bezahlung aller Rechnungen der HNP an das Clubmitglied voraus, inklusive eventueller Zinsen, Spesen und Sonderposten.

4. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten in Angelegenheiten zwischen der HNP-GmbH und Clubmitgliedern wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht der Stadt Wien vereinbart, sofern nicht durch das Konsumentenschutzgesetz ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
Es gilt in solchen Streitigkeiten österreichisches Recht.
Es gilt die salvatorische Klausel.


Vers 6. April 2009

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