Stand März 2007
Informationen für Mitglieder des Vereins: T.S.H. Fereinclub - Hotel Neue Post
vom Hoteleigentümer und Betreiber des Hotel Neue Post
der Hotel Neue Post Erwerb- und BetriebsgmbH

Sehr geehrte Damen und Herren !

Nachdem es der Vereinsvorstand unterlässt seine Mitglieder aktuell zu informieren, versuchen wir hier unsere Sicht der Dinge darzustellen. So Sie überhaupt Informationen vom TSH Verein bekommen haben, dann nur äußerst subjektiv gefärbte Meinungen- die vielleicht den Wünschen des TSH-Vorstandes entsprechen, aber sicherlich nicht den realen Gegebenheiten,

Tatsache ist:
Über das Vermögen des Vereins ist der am 13. Juli 2006 Konkurs eröffnet worden. -->mehr

 

März 2007: Das BG Zell am See entscheidet in erster Instanz, dass der Verein (bzw. jetzt der Masseverwalter) der HNP die entgangenen Betriebskosten ab 1.1.2005 (wir haben aus Kostengründen nur die ersten drei Monate eingeklagt - in Summe sind es mehr als 1Mill €) zu bezahlen hat, und dass der Verein seinen Zahlungsverpflichtungen (auch gerichtlich beurkundet) wiederholt nicht nachgekommen ist und daher den Fruchtgenussvertrag grob verletzt hat - und dieser daher erloschen ist. Das grundbüchlich verankerte Fruchtgenussrecht ist zu löschen.

http://www.hotelneuepost.at/deu/verein/Urteil20070317C41-06z-15_S1.pdf
http://www.hotelneuepost.at/deu/verein/Urteil20070317C41-06z-15_beweis.pdf

 

Der Vereinsvorstand hat schon vorher (2004) den Betreibervertrag mit dem Hotel gekündigt, damit haben Vereinsmitglieder - die sich nicht der Eigentümergesellschaft des Hotels - der Hotel Neue Post Erwerb- und BetriebsgmbH - angeschlossen haben, keine Wohnrechte mehr im Hotel Neue Post.

Die Sache ist im Grunde genommen ganz einfach: Der Verein und das Hotel hatten einen Vertrag: den grundbüchlich besicherten Fruchgenussvertrag:
Der Verein darf Teile des Hotels nutzen - und muss die damit verbunden Kosten zahlen.
Die HNP hat ihren Teil des Vertrges IMMER erfüllt, eine gepflegtes Viersterne-Hotel zur Nutzung bereit gestellt, der Verein hat seinen Teil - die Bezahlung der Kosten - schon lange nicht mehr erfüllt.

Warum das so ist und wie es dazu gekommen ist, versuche ich nachstehend darzustellen.

 

Freundliche Grüße

Harald Bruckner

Ich bin Geschäftsführer der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH, das ist die Eigentümerin der Immobile und Betreiberin des Hotel Neue Post in Zell am See seit 1997

Sie sind Vereinsmitglied im Verein TSH Ferienclub Hotel Neue Post, das ist ein in Zell am See eingetragener Verein. Der Verein hat nicht seinen Vereinssitz im Hotel, auch wenn er immer - gegen unseren Willen - unsere Telefonnummer und unsere Faxnummer verwendet.

Weder die HNP GmbH noch ich haben im Verein: TSH Ferienclub Hotel Neue Post irgend eine Funktion, noch wir sind wir für den Verein bzw. seine Tätigkeiten verantwortlich.
Der Fruchtgenussvertrag zwischen dem Hotel (bzw. der jetzigen Eigentümerin – der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH ) und dem TSH Ferienclub Hotel Neue Post ist gekündigt.
Über das Vermögens des Vereins ist 2006 der Konkurs eröffnet worden.

Es ist uns bewusst, dass Sie als TimeShare-Mitglied seit vielen Jahren treuer Gast in unserem Hotel waren., das freut uns - als Eigentümer und Betreiber des Hotel Neue Post- natürlich.
Wir sind generell bemüht, all unsere Gäste zufrieden zu stellen.
Allerdings möchten wir nochmals klarstellen, dass wir mit dem Verein - TSH Ferienclub Hotel Neue Post - absolut nichts zu tun haben!

Wir (die Hotel Neue Post Erwerb- und BetriebsgmbH - eine Gesellschaft von Vereinsmitgliedern) haben das Hotel 1997 gekauft, weil der ehemalige Eigentümer - die TSH - pleite gemacht hat, wir haben die finanziellen Verpflichtungen des Vereins - des TSH Ferienclub - erfüllt und schon damals allen Vereinsmitgliedern angeboten, sich an diesem Kauf zu beteiligen - um unsere Wohnrechte zu schützen!!

Wir haben alle Vereinsmitglieder - alle Time Share Mitglieder - viele Jahre im Hotel wohnen lassen, obwohl wir kein Geld (keine Betriebskosten) von dem TSH - Verein mehr bekommen haben, wir haben auch versucht, diese Mitglieder von den Problemen des Vereins zu informieren und sie zu bewegen - als Absicherung der Wohnrechte - sich an der Eigentümergesellscahft als stiller Gesellschafter zu beteiligen. Bei einem großen Teil der Mitglieder ist es uns gelungen. Für diese Mitglieder- die stillen Gesellschafter der HNP - hat sich nichts verändert, sie können nach wie vor im Hotel ihre Wohnrechte - gegen Bezahlung der Betriebskosten, Verrechnung mit dem Hotel - nutzen. Sie können wohnen, vermieten, tauschen, verschenken uvm.

Wer will, kann sich auch noch jetzt an der HNP beteiligen, für ehemalige TSH Mitglieder gibt es Sonderkonditionen.
Das ist ein völlig unverbindliches Angebot der HNP GmbH, zu dem es keinerlei Verpflichtungen - für beide Seiten - gibt.

Nähere Informationen:


 


Hiostorie:

 

Die letzte Aussendung des Vereins und meine Stellungnahme darauf :


Was ist ab 1.1.2005 in der TimeShare Abwicklung neu?

Der Betreibervertrag HNP - TSH wurde mit 31.12.2004 vom Vereinsvorstand gekündigt.

Es gilt nach wie vor der Fruchtgenussvertrag - d.h. der Verein (nicht die Mitglieder) kann sein Fruchgenussrecht nutzen, er muss die damit verbunden Kosten zahlen.
Die HNP als Liegenschaftseigentümerin wollte eine Garantie für die Kosten, das hat der Vereinsvorstand abgelehnt.

Wer 2005 im Hotel wohnen möchte (ein Nutzungsrecht ausüben möchte),
muss die damit verbunden Kosten direkt an die HNP bezahlen.

Wer seine Clubgebühren (und damit die Betriebskosten) an den Verein zahlt, kann damit nicht mehr im Hotel wohnen!

Wenn Sie ab 2005 im Hotel Neue Post wohnen möchten, setzten Sie sich bitte unbedingt und zeitgerecht mit dem Hotel in Verbindung!!

Anbei detailierte Inforamtionen - für die meisten ist eine Zugangsberechtigung notwendig.

Was ist alles neu -:

Warum ist das alles neu

Wie ist es dazu gekommen

Verrechungskonto HNP- TSH

Vereinsmitglieder klagen den Verein
TSH-Klagebeantwortung mit Kommentar

Vereinsaussendung Mai 05 - Kommentar

Rechnung TSH an HNP

Klage + Rekurs des Vereins

 


Frage: Warum muss ich nochmals Betriebskosten an die HNP zahlen - ich habe meine Vereinsgebühren (2004, 2005) doch schon an den Verein bezahlt?

Vielleicht erklärt das nachstehende Dreieck das Verhältnis:

Das Hotel hat mit Ihnen als Vereinsmitglied überhaupt keinen Vertrag. Sie haben mit dem Verein einen Vertrag (Mitgliedschaft, Vereinsstatuten); der Verein hat mit dem Hotel einen Vertrag (Fruchtgenuss). Sie haben ihren Teil erfüllt, in dem Sie die Vereinsgebühren (und damit den Betriebskostenanteil) an den Verein bezahlt haben. Sie haben dadurch einen Rechtsanspruch - gegen den Verein - auf Ihre Woche. Sie haben dadurch keinen Rechtsanspruch gegen das Hotel auf eine Woche.

Das Hotel erbringt die Leistung (stellt eine Woche, Apappartement, möbliert, geheizt, gepflegt, usw zur Verfügung) hat damit die Kosten, und vor allem das wirtschaftliche Risiko. Nachdem der Verein seinen Vertragsteil (Bezahlung) dem Hotel gegenüber nicht erfüllt hat, hat auch das Hotel keine Woche mehr (dem Verein!) zur Verfügung gestellt, d.h. der Verein konnte damit auch Ihnen keine Woche mehr garantieren. Der Verein hat die ihm bekannte Tatsache negiert und Sie nicht informiert- er hat sich lediglich auf das Fruchtgenussrecht berufen ohne seine Fruchtgenusspflicht zu berücksichtigen..

Damit Sie nicht von weit her anreisen und vor vollendete Tatsachen gestellt werden, versuchen wir Sie zu informieren. Wir bieten Ihnen (bis auf Widerruf) die direkte Möglichkeit, gegen Ersatz der Betriebskosten, im Hotel zu wohen,so wie bisher, analog den Bedingungen der Vereinsstatuten. Mit der (logischen) Einschränkung - es muss was frei sein. Der Verrein hat oftmalig zugesagt, seine kassierten Betreibskosten an sie zurück zu zahlen. Testen Sie den Wahrheitsgehalt dieser Aussage.

 

Frage: Das Ganze (TimeShare ) ist eine reine Abzocke:

Antwort:
Richtig! Sie wurden abgezockt, von der TSH, und die versuchen es weiterhin. TimeShare hat nicht umsonst den entsprechenden Ruf.

Frage: Hier geht es doch nur um Machtspiele - ich blicke nicht mehr durch:

Es geht um Macht, Macht über das Hotel und um (sehr) viel Geld, Spiel ist das aber keines! Die ehemaligen TSH Eigentümer, die den Konkurs und die Probleme zu verantworten haben, (teilweise heute noch Vereinsvorstand!) versuchen nun, nachdem alles wieder im Lot ist und das Haus gut läuft, das Hotel wieder zurück zu bekommen. Als Werkzeug dazu soll das Fruchtgenussrecht dienen. Die (noch verbliebenen) Mitglieder sind hierfür ein Hindernis. Wenn es nur mehr ein Vereinsmitglied gibt, dann hat nur dieses die ganze Macht bzw. den ganzen Fruchtgenuss.

 

 

Ich zahle meine Woche erst nach dem das Hotel die Leistung erbracht hat - also nach dem ich gewohnt habe - das hat mir der Vereinsvorstand zugesagt!

Was ist in dem gegebenen Falle die Leistung? Die Kosten für ihre "Woche" haben mit Ihrem Kommen absolut nichts zu tun. Die Leistung wurde erbracht, indem wir ein (neu renoviertes) Apartment für die gegebene Zeit, mit gesamter Infrastruktur (beheizt, beleuchtet, Reinigungs-Personal, Hotelhalle, Aquarena, Garten, Restaurant .........) für Sie zur Verfügung stellen. Wir verrechen dafür lediglich die Betriebskosten, d.h. Selbstkosten, ohne jeden Gewinnaufschlag Die Vereinsgebühren sind um einiges höher.
Wir können eine "geblockte" (für Sie reservierte)Woche touristisch nicht vermarkten und entziehen damit dem Unternehmen jede Chance auf Deckungsbeitrag für Ihre Woche.
Ob Sie nun in Ihre Woche kommen oder nicht, ist für die tatsächlichen Kosten nahezu völlig unerheblich.
Sie zahlen somit die Betriebskosten defakto lange nach der Leistungserbringung, auch wenn Sie diese vor Ihrer persönlichen Nutzung (durch Wohnen) zahlen müssen.
Alle vergleichbaren Leistungen werden so abgerechnet (Versicherungen, Reisebüroleistungen ect.) Oder würden Sie je auf die Idee kommen, eine Lebensversicherung erst nach dem Ableben zu bezahlen.

Sie sind richtigerweise Gesellschafter der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH, deren Geschäftsführer ich bin. Ich kann Ihnen nur in dieser Funktion antworten und Erklärungen liefern.
Ich bin für die Hotelführung, für die erfolgreiche und rentable Unternehmensführung und für die langfristige, preisgünstige Wohnrechtsmöglichkeit d.h. f.d. langfristige Existenz des Hotel, allen Gesellschaftern verantwortlich. Das habe ich bisher erfolgreich und zur Zufriedenheit aller Gesellschafter geschafft und werde es auch weiterhin tun. Der Vereinsvorstand versucht dies zu verhindern, um alten Seilschaften geschäftliche Vorteile zu verschaffen. Das ist kein Verbrechen, das ist nicht mal sehr unseriös, das sind nur grundverschiedene Interessenslagen.

  1. Was Sie an den Verein zahlen, hat mit dem Hotel und mit den Betriebskosten des Hotels absolut nichts zu tun. An den Verein zahlen Sie Vereinsgebühren, das Hotel verrechnet Betriebskosten. (siehe beiliegenden Kostenvergleich)
  2. Wenn Sie im Hotel ihre (als Gesellschafter) Wohnrechte nutzen möchten, müssen Sie die Betriebskosten des Hotels bezahlen (Der Verein tut das nicht für Sie !! Egal was er Ihnen auch schreibt, Papier ist geduldig) (siehe div. Prozesse)
  3. Betriebskosten für Wohnrechte sind Selbstkosten, ohne jeglichen kalkulatorischen Aufschlag und müssen daher vor der Nutzung bezahlt werden.
  4. Wenn Sie Wochen tauschen möchten, stellt das eine Nutzung dar und setzt die Bezahlung der Betriebskosten voraus.

Auch der Verein hat seine Vereinsgebühren immer im voraus verrechnet, zwischen 6 - 18 Monate vorher, je nach Nutzungszeitpunkt

 

Warum schickt mir die HNP eine Vorausrechnung ,
warum soll ich die bereits 12 Monate vor meinem Nutzungszeitpunkt bezahlen ?

Die HNP schickt eine Vorausrechnung (ist eine Zahlungsaufforderung - KEINE Rechnung) für Ihre Woche 12 Monate vor dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt.
Dies erscheint uns als Betriebskosten - Zahlungszeitpunkt ideal:

  • Sie haben die Möglichkeit (so Sie ihre aktuelle Woche auch im Hotel nutzen - so wie die meisten) dies gleich, kostengünstig und einfach im Hotel zu erledigen;
  • Sie werden exakt ein Jahr vorher an Ihr Nutzungsrecht erinnert, Sie haben dadurch auch die Möglichkeit (und sollen es unbedingt tun) Ihre kommende Woche zu disponieren: selber nutzen, tauschen, deponieren usw. Es lassen leider viele Ihre Wochen ungenutzt verstreichen (= No Show) - das ist die schlechteste Lösung für alle Beteiligten! (siehe: interner Tausch)
  • So haben alle das gleiche Zahlungsdatum (= fair)
    In der TSH - Vergangenheit bewegte sich das zwischen 6 - 18 Monate
  • Die Betriebskosten sind Nettokosten, d.h. ohne kalkulatorischen Aufschlag, (Gewinn, Mahnspesen, Ausfallsrisiko-Rückstellung, Verzinsung etc.) Daher sind die Betriebskosten pro Woche auch nur ein Bruchteil der touristisch verrechneten Preise, die sind (je nach Saison und Apartment) um ein Vielfaches höher. Bei Nettokosten muss die Bezahlung sichergestellt sein, sonst kippt die Kalkulation.
  • Jeder einzelne Aussenstand ist eine Benachteiligung der Gesamtheit und entspricht nicht dem fairenVerrechnungsprinzip (Herr Steeb sprach immer von einer "Solitargemeinschaft") Daher müssen wir sicherstellen, dass der Gemeinschaft nichts verloren gehen kann. Alle Zusatzkosten (Mahnungen, Zinsen, Last-Minute Vermarktung) erhöhen die Betriebskosten für alle. Was einer nicht zahlt - fehlt allen anderen (wer soll die Lücke schließen?). Das Budget des Vereins hat genau aus diesem Grund nie gestimmt. Die Lücke zwischen Schulden und Kapital ist jedes Jahr größer geworden. (verschleiert durch allerlei Bilanztricks)
  • Das Hotel kalkuliert scharf, (zu Ihrem Vorteil); der 12 Monate Vorab-Zeitpunkt erlaubt uns, nicht bezahlte Wochen touristisch zu vermarkten. Touristische Vermarktung braucht eine lange Vorlaufzeit.
    Geblockte (für sie reservierte) Wochen verhindern die Erwirtschaftung der unbedingt notwendigen Deckungsbeiträge. Die TSH hat diese nicht getan - sie gibt es auch nicht mehr.

Rechtlich stellt die Vorrausrechnunug (Proformarechnung) eine Aufforderung zu einer Anzahlung (=Sicherheitszazhlung) dar. Ihre (rechtzeitige) Vorauszahlung ist eine Anzahlung auf Ihre kommende Woche. (genau so wird es auch in der Buchhaltung kontiert und in der Bilanz dargestellt) Die eigentliche Verrechnung erfolgt am Nutzungstag. (periodenrichtiger Erlöszeitpunkt). Diese Vorgehensweise hat es uns auch ermöglicht, die Betriebskosten seit vier Jahren konstant zu halten. (Bitte NICHT mit den Vereinsgebühren verwechseln, für die können wir nichts)

Die Außenstände des Vereins betrugen bis zu 200.000 €uro, beim Zinssatz den der Verein seinen Mitgliedern verrechnet hat (10%) entspricht das 20.000 € oder der Vereinsgebühr von 60 Wochen (pro Jahr !) an Zinsaufwand.

 

 

FRAGE:
Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten, Vereinsgebühren und Clubbeiträgen. Der Verein verrechent einmal Betriebskosten, dann Vereinsgebühren und Clubbeiträge. Er mahnt Clubbeiträge und Tilgungen. Ich zahle an den Verein irgendwelche Beträge, das Hotel will von mir Betriebskosten. Ich kenne mich überhaupt nicht mehr aus.

Anwort:
Das Prinzip ist leicht erklärt. Der Verein braucht Geld für seine Selbsverwaltung und versucht es von seinen Mitgliedern unter verschiedenen Titeln irgendwie zu bekommen.
Das Hotel bietet eine touristische Leistung (4-Sterne) und möchte dafür von den TimeShare Nutzern (lediglich !!!) die Betriebskosten ersetzt bekommen.
Der Rest wird kompliziert (wie alles beim TSH Verein)

Laut Statuten setzt der Vereinsvorstand, auf Grund eines Wirtschaftsplanens Clubbeiträge fest.(siehe dazu auch die Vereinsstatuten § 8) Diese Clubgebühren (sollten!!!) bestehen aus:

  • den Vereinsgebühren (die Erhaltungskosten des Vereins: Spesenersatz der Vorstände, BH Kosten, Bilanz, ect.)
  • den (voraussichtlichen) Betriebskosten des Hotels (= die Kosten des Wohnens)
  • angemessen Rücklagen für die Instandhaltung
  • Verrechungspositionen (+/- der Differenzen des Vorjahres)

Diese Gesamtkosten müssen auf die Inhaber der Ferienwohnrechte (nach billigem Ermessen!!) aufgeteilt werden.

Die vorraussichtlichen Betriebskosten werden vom Hotel berechnet und dem Vereinsvorstand zur Prüfung vorgelegt. Der Vereinsvorstand erarbeitet dann einen Voranschlag, der von der Generalversammlung zu genehmigen ist und verrechnet dann als Vorschuss die Clubbeiträge für das jeweils kommende Jahr.

So weit die Theorie, die Praxis sieht anders aus.

Das Hotel liefert die Betriebskostenvorschau (bereits pro Woche berechnet), der Verein berücksichtigt nicht die Gesamtkosten, (was zumindest für 2005 grob fahrlässig ist, weil sie der Verein tragen müsste!!)

Der Voranschlag wird der Generalversammlung NICHT zur Genehmigung vorgelegt (damit wären die letzten Jahre rechtlich unugültig).

Rücklagen sie seit 1999 NICHT mehr gebildet und damit NICHT verrechnet worden.

Die Verrechungspositionen erfordern eine jährliche Nachkalkulation, die es beim Verein so NICHT gibt.
Im Jahre 2003 wurde auf Grund der drückenden Schuldenlast ein s.g. Tilgung eingeführt. Was das rechtlich genau ist, wurde vom Vereinsvorstand nie deklariert. Als Teil der Clubgebühr, die er alleine beschliesen kann, dürfte sie nicht einzeln angeführt nachverrechnet werden. Wenn die Clubgebühren 2003 bezahlt sind, wäre die Sache damit erledigt, so stellt der Verein diesen Beitrag aber nicht da.
Als extra Umlage hätte Sie aber an alle verrechnet und von der Generalversammlung genehmigt werden müssen, das ist aber nicht der Fall. Ergo - wer will zahlt, wer nicht will hat nicht gezahlt.

Die vom Verein verrechneten Clubbeiträgen waren nicht viele mehr als die "nackten" Betreibskosten. Negative Betriebsergenisse des Vereins wurden immer wieder hinter (dubiosen) Forderungen bzw. hinter angeblich hohen Vereinsvermögen versteckt. Das Vereinsvermögen wurde mit den Werten der enteigneten Wochen, die der Verein als sein Eigentum ausgab, beziffert. (Dass genau diese Wochen vom Vereinsvorstand bereits 1994 verpfändet wurden, hat der Vorstand nie argumentiert)

Die Clubgebühren waren wieder einmal nicht kostendeckend. Als die HNP dies 2001 offenlegen wollte, hat der Vereinsvorstand die Clubgebühren-Verrechnung an seine BH ausgelagert. Die Clubgebühren durften nicht die wahren Vereinskosten aufzeigen, sonst hätten die ehemaligen Investoren (TSH & Co) ihr Interesse an ihren Wochen verloren.

Die fehlenden Betriebskosten , die Erhaltung der Substanz, die Rücklagen ect. musste die HNP finanzieren und tragen.
Die Vereinsargumentation:
Das ist Sache des Eigentümers und nicht des Nutzers, schizophrener Zusatz:
"Die HNP braucht ja keine Betriebskosten zahlen."

Von wo ist dann das gesamte Geld seit 1997 bis heute her gekommen?
Wer hat alle Kosten des Hotels und des Personals bezahlt?
Wer hat alle Investitionen finaziert?

Wundern sie sich noch, dass der Verein Schulden hat?

Siehe - Vergleich zwischen Clubgebühren (TSH) und Betriebskosten (HNP)


 

FRAGE:
Der Verein schickt uns laufend Mahnungen, obwohl ich die Betreibskosten bereits an das Hotel bezahlt habe. Laut dem Steuerberater hat das Hotel meine Zahlungen nicht weitergeleitet. Obwohl ich alles bezahlt habe.

Anwort:
Wir haben alle eingehenden Zahlungen von Vereinsmitgliedern (außer BK 2005 - die haben mit dem Verein nichts mehr zu tun) an die Steuerberatungskanzlei Thurnhofer gemeldet. Wir tun dies nach Kontoeingang HNP, allerdings nur den Betrag, der auf unser Konto eingegangen ist. Der Verein will aber teilweise mehr. Entweder die Überweisungsspesen, oder seine Tilgungsgebühren oder sogar die 300 DM (sic!) Vereinsspenden aus 1996. Wir melden nur, was wir auch bekommen haben, wenn die VereinsBH (unrechtmäßig?) Sonderforderungen hat, mahnt sie diese auch (kostenpflichtig) ein. Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist nicht von Belang.

für 2005 gilt:
Sollten Sie im Hotel Neue Post TimeShare Wochen nutzen wollen, sind die dafür fälligen Betriebskosten direkt an das Hotel zu zahlen.
Das hat mit den TSH - Vereinsgebühren absolut nichts zu tun. Was Sie dem Verein überweisen ist Ihre Sache und muss über das Fruchtegenussrecht ausjudiziert werden. Mit einem Nutzungsrecht eines Vereinsmitgliedes dem Hotel gegenüber hat das nichts zu tun. (siehe dazu weiter unten)

Sollten Sie irrtümlich die Vereinsgebühren an das Hatel bezahlt haben, melden wir diese Überzahlung an den Verein und schreiben diese dem internen Verrechnungskonto gut. Allerdings können wir nicht garantieren, dass der Verein seine Vereinsgebühren nicht trotzdem und zusätzlich einmahnt.
Diese dadurch entstehenden Verwirrungen tun uns zwar leid, allerdings erfordert die Handlungsweisen des Vereinsvorstand diese Vorgansweise.
Der Verein schuldet der HNP bis dato € 77.000.
Sollte Sie Einblick in das Verrechnungskonto (seit 5.6.2003) haben wollen, schicken wir Ihnen das gerne zu. --> Harald Bruckner

 


Frage:
ich bin derzeit recht verunsichert wegen der widersprechenden Darstellungen Ihrerseits und des Vereins, der den Mitgliedern (auch mir) Wochen zum kaum glaubhaften Preis von 333 Euro anbietet. Bis 20. 1. soll man sich entscheiden, angeblich sind diese mit allen Rechten und Pflichten nutzbar. Tolles Sonderangebot, aber kann man dem trauen bzw. wem kann man noch trauen ? Es ist nicht einfach für Außenstehende, den ganzen Hickhack dort zu begreifen. Auch wenn es gegenüber dem vor 10 Jahren gezahlten Wochenpreis geradezu Peanuts sind, habe ich keine Lust auf eventuelle Dummheiten.
Für eine diesbezügliche Mail wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort:
1. Vom "Ankauf" dieser Wochen kann ich Ihnen nur abraten.
Sie kaufen sich damit nur Probleme ein.
Die jährlich zu bezahlen Vereinsgebühren sind höher als der Kaufpreis
Die enteigneten Ex-Eigentümer wissen teilweise noch gar nichts von der Enteignung, teilweise haben sie bereits dagegen berufen.
Die Enteignung ist bei der letzten Vereinsversammlung unter mehr als dubiosen Umständen durchgeführt worden. (durch die Stimmen der Begünstigten wurde über Rechtmäßigkeit der Begünstigung abgestimmt !!!)

Und der wichtigste Grund - mit diesem Wochenkauf - kaufen sie sich zwar zusätzlich in den Verein ein, erwerben damit aber (zu den momentan gegebenen Umständen) keine zusätzliche Wohnmöglichkeit im Hotel.

Als Gesellschafter der HNP (der Sie ja sind!) können Sie - wenn was frei ist - wann immer Sie möchten kommen und wohnen.
In einem beliebigen Apartment, beliebig lange (mindestens 3 Tage)
Sie brauchen dafür lediglich die Betriebskosten (nicht die Vereinsgebühren !!) zu bezahlen.


2.
Die Darstellungen des Vereins und der HNP sind gar nicht so widersprüchlich, wie es den Anschein hat.
Der Verein informiert Sie lediglich über einen sehr geringen Teil der Vorkommnisse und solange das Hotel offen ist und gut geführt wird, sind alle zufrieden und verstehen nicht, warum da zwei dauernd streiten.
Das Hotel läuft gut, die TimeShare-Nutzer sind sehr zufrieden. Läuft doch alles bestens?
Die HNP trägt die gesamten Kosten, das gesamte geschäftliche Risiko, hatte alle Investitionen getragen und finanziert.
Das Ziel der HNP bei der Gründung: Das Hotel für die ordentlichen Mitglieder, mit deren Geld zu kaufen und es für diesen Personenkreis zu erhalten und ordentlich zu führen.

Das haben wir getan und werden alles daran setzten, dies auch in Zukunft tun zu können. Wir nehmen die persönliche Verantwort ernst.
Wenn es sein muss, dann auch gegen den Verein.
Wenn wir das Hotel jetzt zusperren müssen, (wenn der Verein das durchsetzten könnte, was er anstrebt) dann gibt es danach sicher kein TimeShare mehr für die jetzt noch verbliebenen, ordentlichen Mitglieder.

Der Verein hat Ihnen mitgeteilt:
a.) Der Verein hat ein Fruchtgenussrecht, damit ein Recht auf Nutzung des Hotels,
b.) dass die HNP bis dato immer erst im Nachhinein diese Leistungen verrechnet hat,
c.) dass der Verein diese Rechungen - wie immer - bezahlen wird,
d.) und daher Sie persönlich eine Recht auf Nutzung haben.

Stimmt - im Prinzip alles - ABER

ad a.) Der Verein (nur er, nicht Sie) hat ein Fruchtgenussrecht, dass ihn aber auch - laut Fruchtgenussvertrag - verpflichtet, die damit verbunden Kosten zu tragen. (Nur der Verein darf Nutzen und der Verein muss daher zahlen).

ad b.) Die HNP hat bis zur Kündigung (durch den Vereinsvorstand) des Betreibervertrages, im Nachhinein (nach der Nutzung) verrechnet, die ordentlichen Mitglieder sind zum größten Teil auch Gesellschafter der HNP (und tragen damit auch das finanzielle Risiko), daher hatte die HNP damit anfangs keine allzu großen Probleme.

ad c) die Bezahlung der Betriebskosten durch den Verein erfolgte seit 2000 sehr schleppend, (obwohl er die Clubgebühren = höher als die Betriebskosten, von den Mitgliedern bekommen hat und gleicht weiterleiten sollte),
die HNP hat bereits mehrere Klagen gegen den Verein einbringen müssen, um zumindest Teile der uns zustehenden Betriebskosten ersetzt zu bekommen. Momentan sind noch € 77.000 ausständig.
Für 2005 gibt es keinen Betreibervertrag mehr. (Kündigung durch den Vereinsvorstand) Der Verein darf alles Nutzen, muss aber auch alles zahlen. Nachdem die Vereinsfinanzen mehr als dubios sind und die Vereinsführung geschäftlich und rechtlich katastrophal agiert, hat die HNP finanzielle Sicherheiten (Bankgarantie) gefordert. Der Verein hat sich geweigert diese zu bringen.
Wer ab 2005 im Hotel wohnen will, muss daher im Hotel die Kosten zahlen, unabhängig von rechtlichen Situation. Für alle Gesellschafter und ordentliche Vereinsmitglieder, bei denen dies in der Vergangenheit problemlos funktioniert hat, wird dies auch in Zukunft, zu den Betriebskosten möglich sein.

ad d.) Nur der Verein hat das ins Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrecht, kein Vereinsmitglied hat ein persönliches Fruchtgenussrecht. Als Vereinsmitglied haben Sie das Recht - gegenüber dem Verein - auf eine rechtliche ungestörte Nutzung Ihrer - vom Verein gekauften - Woche
D.h.: der Verein hat die Verpflichtung Ihnen gegenüber, für Sie eine Nutzungsmöglichkeit zu schaffen. Und das hat er, zumindest für 2005 grob fahrlässig nicht getan

Leider ist die ganze Wahrheit nicht immer in einem Satz gesagt und mitunter auch schwer zu verstehen, aber kurz zusammengefasst:

Wer nutzen möchte muss zahlen, wer nicht zahlt kann nicht nutzen.

Sollte sich dieser Satz als falsch erweisen, werden wir das Hotel - leider - zusperren müssen.


 

Frage:
ich habe schon mehrfach den TSH Ferienclub gebeten, den ausgewiesenen Clubbeitrag für 2005 in reinen Beitrag und Betriebskosten aufzugliedern.

> Dies ist anscheinend nicht möglich, jetzt erhalte ich nach mehreren Schreiben eine Mahnung mit Zins und Kosten.
>
> Das ist eine Frechheit, die ich Herrn Schwabl auch mitgeteilt habe.
>
> Sollte ich wiederum nichts vom Club hören, werde ich den Beitrag von € 35,-- an diesen und die Betriebskosten an Sie überweisen.

Antwort:
Das sollten Sie generell tun.
Seit 2005 ist es auch unbedingt notwendig.
Der Verein hat den Beteibervertrag mit dem Hotel mit 31.12.2004 gekündigt.
Dieser Vertrag hat die finanzielle Abwicklung des Fruchtgenusses (der Wochennutzung) geregelt. Jetzt gibt es nur den reinen Fruchtgenussvertrag (der dem Verein das vollständige Recht der Nutzung zugesteht, zugleich aber auch zur Begleichung der vollständigen (gesamten !!!) Kosten verpflichtet.

Nutzen wollte der Verein sofort, die Bezahlung der Kosten (vor allem wann und wie !!) steht aber völlig aus und ist absolut ungeklärt. Der Verein ist pleite und hat seine Vermögenswerte Verpfändet bzw. (fast) verschenkt.

Die HNP führt das Hotel, ermöglicht allen ordentlichen Mitgliedern die Nutzung sämtlicher TimeShare Rechte (Nutzung, RCI- Tauschem interner Tausch, interne Deponierung, Punktetausch)

Der Verein wurde sowohl von der HNP als auch von Mitgliedern auf Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten geklagt.
Die Vorgansweise des Vereinsvorstandes hat nichts mehr mit den urprünglichen Vereinszielen - Sicherung der Nutzungsmöglichkeiten der ordentlichen Vereinsmitgliedern - zu tun, sondern er versucht lediglich, den Gesellschaftern der ehemaligen Hoteleigentümerin (TSH Beteiligungs GmbH & Co KG) so viel Geld als nur möglich zu verschaffen, auf Kosten der ordentlichen Vereinsmitgliedern und auf Kosten der HNP GmbH (die auschlieslich aus, teilweise ehemaligen, Vereinsmitgliedern besteht)

> Für diese Überweisung habe ich das Konto gewählt
Erste Bank AG Kto. 081 15 257
BLZ 20111
IBAN AT 662011100008115257.

stimmt

Siehe - Vergleich zwischen Clubgebühren (TSH) und Betriebskosten (HNP)


 

Jänner 2005

Vereinsmitglieder wehren sich aktiv gegen den Vereinsvorstand. Irgendwann muss Schluss sein. Die (wenigen verbliebenen) ordentlichen Mitglieder:
- die noch an der Nutzung von Wohnrechten Interesse haben;
- die bisher alles mehrfach finanziert haben
- die bei Vereinsversammlung nur "Aufputz" darstellen, aber keine Chance haben, ihre Wünsche und Vorstellungen gegenüber den institutionellen, nichtzahlenen "Stimmrechtsinhabern" durch zu setzen;

möchten jetzt endlich Klarheit und saubere Verhältnisse. Sie klagen Ihre Rechte und Forderungen ein.
Sie können sich dieser Klage anschliesen.

Für weitere Informationen -->

 


Dez. 2004 :

Die HNP GmbH hat, ab dem 1.1.2005, außer was die die gesetzliche Verpflichtungen des eingetragenen Fruchgenußrechtes betreffen, absolut nichts mehr mit dem TSH Fereinclub Hotel Neue Post zu tun. Wir distanzieren uns in jeder Weise von den Handlungen des Vereins.
Sämtliche Mitgliederfragen sind direkt an den Verein zu richten, die Mitarbeiter der HNP geben keinerlei Vereinsinformationen.
Sämliche Fragen zum Fruchtgenußrecht oder zu Vereins-Nutzungsrechten sind an den Vereinsvorstand zu richten. wie Sie diesen erreichen können, wissen wir selber nicht, er wird Sie informieren bzw. laut seiner Aussage eine eigene Homepage einrichten.

Der Verein wird sein Fruchtgenußrecht (nur er hat dieses !!) 2005 selber ausüben und verwalten. Die Finazierung ist allerdings in jeder Richtung ungesichert. Gerichtsverfahren sind anhängig.

Nur der Verein hat das eingetragene Fruchtgenussrecht, er kann oder will die dafür vertraglich fixierten Kosten nicht zahlen und ist in keinster Weise bereit, die Bezahlung 2005 sicher zu stellen.

Der Verein lügt Sie an, wenn er ihnen mitteilt, dass mit ihrer Clubgebühr die Betriebskosten des Hotels beglichen werden.
Das Hotel hat dem Verein für 2005 die gesamten Kosten (für die gesamte Nutzung) im Voranschlag präsentiert, Dieser Voranschlag wäre vom Vorstand der Generalversammlung vorzulegen gewesen (Statuten - Aufgabe der Generalversammlung), der Vorstand hat u.a. auch dies verabsäumt
Er hat mit seiner Vorschreibung 2005 nicht einmal 20% der zu erwartenden Kosten weiterverrechnet, die aktuell vorgeschriebenen Clubgebühren sind notwendig, die Schulden aus 2004 zu bezahlen. Sollten Sie sich als Vereinsmitglied übervorteilt oder betrogen fühlen, scheuen Sie nicht Rechtsbeihilfe anzufordern. Vielleicht haben Sie eine Rechtschutzversicherung, die das finanzielle Risiko übernimmt. Anders können Sie sich als Vereinsmitglied nicht wehren! Der Konsumentenschutz hat bisher nicht viel getan, die Materie ist zu kompliziert.

:Nachstehend finden Sie mein unkommentiertes Gedächtnisprotokoll der TSH - Versammlung.

Gedächtnisprotokoll von der TSH Generalversammlung 2004


FRAGE:
Der Verein schickt uns laufend Mahnungen, obwohl ich die Betreibskosten bereits an das Hotel bezahlt habe. Laut dem Steuerberater hat das Hotel meine Zahlungen nicht weitergeleitet. Obwohl ich alles bezahlt habe.

Anwort:
Wir melden alle eingehenden Zahlungen von Vereinsmitgliedern (außer BK 2005 - die haben mit dem Verein nichts mehr zu tun) an die Steuerberatungskanzlei Thurnhofer. Wir melden dies umgehend nach Kontoeingang, allerdings nur den Betrag, der auf unser Konto eingegangen ist. Der Verein will aber teilweise mehr. Entweder die Überweisungsspesen, oder seine Tilgungsgebühren oder sogar die 300 DM (sic!) Vereinsspenden aus 1996. Wir melden nur, was wir auch bekommen haben, wenn die VereinsBH (unrechtmäßig?) Sonderforderungen hat, mahnt sie diese auch (kostenpflichtig) ein. Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist nicht von Belang.

 

für 2005 gilt:
Sollten Sie im Hotel Neue Post TimeShare Wochen nutzen wollen, sind die dafür fälligen Betriebskosten direkt an das Hotel zu zahlen.
Das hat mit den TSH - Vereinsgebühren absolut nichts zu tun.

Sollten Sie irrtümlich die Vereinsgebühren an das Hatel bezahlt haben, melden wir diese Überzahlung an den Verein und schreiben diese dem internen Verrechnungskonto gut. Allerdings können wir nicht garantieren, ob der Verein seine Vereinsgebühren nicht trotzdem und zusätzlich einmahnt.
Diese dadurch entstehenden Verwirrungen tun uns zwar leid, allerdings erfordert die Handlungsweisen des Vereinsvorstand diese Vorgansweise.
Der Verein schuldet der HNP bis dato € 77.000.


Nov. 2004

Mittleweile sind ja alle vom Verein informiert, das ja alles in bester Ordnung sei, die Rechnungen der HNP nicht fällig sei, der Verein finanziell gut gestaltet und gut geführt ist, und das der Vereinsvorstand (ab nun kurz: VV)der HNP einen neuen Betreibervertrag anbieten wird.
Dieser Brief wirft die philosophische Frage der Parallelität unserer Welt auf? Der VV lebt ein einer Welt, die nicht die unsrige ist. Was er nicht will, darf es nicht geben und wenn man diese Scheinwelt in Frage stellt, dann ist dies Blasphemie. "Und so, mein Gott, ist jede Nacht. Immer sind welche aufgewacht, die geh'n und geh'n und dich nicht finden." (frei nach Rilke)

Aber am Boden der Tatsachen: Das Verrechnungskonto weist aktuell eine HNP Forderung an den Verein von ca. 88.000 € auf; offene Rechnungen seit Okt 2003. Der Verein bestreitet die Fälligkeit dieser Rechnungen, weil er - laut Steuerberater – nicht alle Zahlungen von Mitgliedern auf das HNP Konto kennt. Er sollte seine VV fragen, der scheint diese doch zu kennen, zumindest laut dem Rundschreiben zur Vereins-Generalversammlung.
Übrigens - einige Mitglieder, die ihr Geld in den Vereinsrachen geschmissen haben, mussten heuer im Hotel eine Sicherheitshinterlegung durchführen, ohne diese haben die sonst so lieben Rezeptzionisten, auf meine Anweisung hin, diese Mitglieder nicht ins Hotel gelassen. Diese Mitglieder haben sich naturgemäß und mit vollem Recht, über diese Vorgansweise beim VV beschwert. Der VV hat auch prompt geantwortet – ".... es ist alles bezahlt ..." – wobei wir wieder in der Parallelität wären: der VV scheint auf einer anderen Metaebene zu bezahlen, auf unserem Konto ist nichts eingetroffen.

Absolut das Gegenteil ist der Fall: der sonst so schlecht über Zahlungen unterrichtetet Steuerberater, hat die HNP (das Verrechnungskonto) mit diesen Sicherheitszahlungen zu belasten versucht. Im Klartext: Die Sicherheitsleistung, die Sie im Hotel hinterlegen mussten, hat der Verein als sein Geld reklamiert und will es so der HNP wieder entziehen.
Jetzt bekommt das Fass ohne Boden noch ein Loch dazu

Wen es interessiert, ich schick gerne eine detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Punkten und zu der Schizophrenien in den Aussagen des VV, die auch vor Gericht zum Tragen kommt. Ich möchte mit dieser leidigen Angelegenheit keine weitere Zeit mehr verlieren.DEr Verein kostet nur viel Zeit und viel Geld. Der Verein wurde mehrmals geklagt, die Prozesse laufen.
Die Tages des Vereins (insbesondere des VVs) sind gezählt.

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das Hotel ist bestens in Schuss und gut geführt, die Finanzen sind in Ordnung, sämtliche erzielten Erträge wurden – ausnahmslos – in die Verbesserung der Infrastruktur investiert.
Alle (leider zuviel-) zahlende TimeShare Gäste wurden schadlos gehalten und sind mit den gebotenen Leistungen zufrieden, die große Mehrheit sogar sehr zufrieden.
Das ist eine Tatsache, die der VV ändern wollte – er wird auch hier scheitern.

Und ich kann jedem ordentlichen Mitglied versichern, dass es auch in Zukunft mit seinen Nutzungsrechten im Hotel Neue Post keinen Schaden nehmen wird.


Okt 2004

An die Gesellschafter der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH


Sehr geehrte Damen und Herren !

Der Verein hat alle Vereinsmitglieder, so auch Sie angeschrieben, aus seiner Sicht über die Dinge informiert und Sie aufgefordert, seine Clubgebühr zu bezahlen.

Ich möchte sie nur darüber informieren ,dass Sie mit der Zahlung der Clubgebühr an den TSH Ferienclub damit kein Wohnrecht im Hotel Neue Post erlangen !!

Information:
Teile der Immobile "Hotel Neue Post" sind mit einem Fruchtgenussrecht zugunsten des TSH Ferienenclubs Hotel Neue Post belastet. Der Verein als juristische Person, vertreten durch den Vorstand bzw. die Generalversammlung, ist sowohl Ihr Vertragspartner als auch der Vertragspartner der HNP. Als Vereinsmitglied stehen Sie mit der HNP (dem Hotel) in keiner direkten Geschäftsbeziehung.
Der Verein erfüllt seine Pflichten nicht, weder Ihnen gegenüber noch gegenüber der HNP.

Als stiller Gesellschafter der HNP GmbH, der am Erfolg und Wohlergehen der Firma interessiert sein sollte, informiere ich Sie nachdrücklich über diesen Zusammenhang:

Das Sie bisher (seit 1998) in der Neuen Post wohnen konnten, ist nur der HNP zu verdanken, die u.a. auch mit Ihrem – direkt an die HNP bezahlten, Geld das Hotel gekauft hat uns seither führt. Trotz allen Querschüssen des Verein's werden wir das auch in Zukunft tun.

Wenn Sie sicherstellen möchten, auch 2005 im Hotel wohnen zu können, sollten Sie den Betriebskostenanteil (nur ein Teil der Vereinsgebühren) direkt an die HNP zahlen. Den Clubgebührenanteil können Sie an den Verein überweisen.

Die Betriebskosten nach Kategorie:

 

Kategorie
2004 in €
A
225,00
AG
245,00
C
350,00
C+
410,00
D
650,00


Sollten sie Fragen haben – bitte per email

Mit freundlichen Grüßen
Harald Bruckner



 

Sept 2004 - Bericht

Der Verein hat den Betreibervertrag mit der HNP gekündigt, d.h. er möchte ab 1.1.2005 das Hotel wiederum selbst führen. Die alten Herren im Vereinsvorstand möchten an die erfolgreiche Vergangenheit der TSH–Hotelführung anschließen und das (jetzt) neu renovierte Hotel zu neuen TimeShare Höhen führen.
Der VereinsVorstand hat eine, im Umgang mit (jetzt ehemaligen!!) TimeShare Mitgliedern sehr versierte Firma beauftragt die HNP aus dem Hotel Neue Post zu treiben um das Hotel durch diesen Personenkreis, mittels „TimeShare pur“, zu einem (Frucht-Hoch)Genuss Hotel umzugestalten.

Dass dies ein Versuch ist, das jetzt erfolgreiche Hotel wieder den ehemaligen Eigentümern in die Hände zu spielen, ist sicherlich nur ein Gerücht.

Es könnte leicht sein, das der Verein sich an der harten Nuss die Zähne entgültig ausbeißen wird. Ich kann Ihnen als Gesellschafter aber versichern, dass Ihrem Wohnrecht keine Gefahr droht.
Sollten Sie allerdings Ihre Betriebskosten 2004 , so wie vom Verein gewünscht, auf das Vereinskonto überwiesen haben, kann ich für die Nutzung dieser Woche aber keine Garantie abgeben. Noch haben wir vom Verein kein Geld bekommen.
Ihre Betriebskosten für 2004 sind nicht bezahlt.
Der Verein hat Ihr Geld bisher anderweitig verwendet. Er wurde diesbezüglich bereits geklagt.
Ich weiß, dass dies nicht sehr erfreulich ist, aber auch Sie als (Mit)Eigentümer müssen die Betriebskosten bezahlen. Was bei Ihnen für 2004 leider nicht der Fall ist. (Der Verein hat Ihr Geld). Sollten Sie rechtliche Schritte gegen den Verein (bzw. den Vorstand) einleiten wollen, bin ich Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich.

Sollte Sie ein Betroffender der "BAWAG - Zahlung" sein, schicke ich ihnen gerne einen Musterbrief, mit dem Sie den Verein auffordern können, das von Ihnen bezahlte Geld weiter zu leiten.

 

Sollten Ihnen der Verein mitteilen, dass ich das nicht darf was ich tue, dann lesen Sie bitte nachstehenden Auszug aus dem "Betreibervertrag". Den hat Herr Steeb selber aufgesetzt und jetzt versteht er seinen eigenen Vertrag nicht.

Soll heißen: wenn das Hotel nicht bis 30.6.2003 (sic!) die jeweiligen BK 2004 vom Verein erhält, verfallen diese Wochen, d.h. diese Wochen stehen der HNP - uneingeschränkt - zu touristischen Vermarktung zu Verfügung .

Siehe dazu auch den erwähnte Punkt2

Dieser Vertrag, wenn sie wollen, schicke ich Ihnen gerne auch den gesamten Vertrag, wurde vom Verein selber aufgesetzt (von der HNP bezahlt), von beiden Seiten unterschrieben und nun vom Verein gekündigt. Dieser Vertrag hat die finazielle Beziehung zwischen Verein und HNP geregelt.

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass der Vereinsvorstand gegen seine eigenen, ordentlichen Vereinsmitglieder agiert, deren Interessen vom Hoteleigentümer wahrgenommen werden. allerdings erfolgt das nicht aus Menschenliebe sondern aus einem einfachen Grund. ORDENTLICH geführtes TimeShare ist kein schlechtes Geschäft.

 

Frage:
Sehr geehrter Hr. Bruckner,
ich bitte um Aufklärung.
Ich habe Ihren Brief vom 14. Mai bekommen und Sie drohen mit
Wohnrechtentzug ohne Bezahlung der Clubbeitrag 2004
Schon die Drohung finde ich als regelmäßiger Zahler für alle Fehler die
im Top-Managment getroffen worden sind und
getroffen werden, als nicht korrekt.
Nun kommt heute auch noch ein Brief vom Vereinsvorstand. Hier wird alles
was Sie behaupten widerlegt. Der Verein hätte die
Betriebskosten weitergeleitet. Auch wird hier gesagt das ich durch die
Zahlung meines Clubbeitrages mein Wohnrecht gesichert
hätte und mir dies Vertraglich zustehe.

Ich weis nicht wer sich hier aus meine Kosten bereichern will. Ich habe
meinen Clubbeitrag 2004 und 2005 schon überwiesen.
Ich werde mich jetzt auch an den Verein wenden um zuerfahren was mit
meine Clubgebühren passiert ist.
Ich werde mich auch bei einem Rechtanwalt kundig machen. Jedoch möchte
ich nicht unnötig Staub aufwirbeln. Bitte geben Sie mir einen Einblick warum hier alles aus dem Ruder läuft
und wie es mit meinem Wohnrecht bzw Clubbeiträgen steht

Antwort:

Ich drohe nicht, sondern ich informiere.
Wir entziehen keine Wochen, sondern wir liefern seit 1997 einwandfreie bis hervorragende Leistungen an all unsere Gäste. Für diese Leistungen legen wir Rechnungen und bekommen diese bezahlt. Mit diesem verdienten Geld haben wir das Hotel renoviert, stark investiert, die Vereinsschulden bezahlt und bisher TimeShare ohne Einschränkungen für alle finanziert.
Mit dem TSH Verein haben wir darüber hinaus noch gesonderte Verträge, die die Zahlungsmodalitäten genau definieren.

Tatsache ist, dass der Verein seine Rechungen bis 2003 erst nach der Klage bezahlt hat.
Tatsache ist, dass der Verein seine Rechungen 2004 wieder nicht bezahlt hat, und ich wieder klagen musste.
Tatsache ist, dass der Verein alle Ansprüche auf Nutzung verliert, wenn er seine entsprechenden Kosten nicht rechtzeitig zahlt und das hat er nicht getan.
Damit hat der Verein auch Ihr Nutzungsrecht verloren (was er mit dem Geld gemacht hat, weiß ich nicht; sicher nicht an das Hotel überwiesen) Völlig unabhängig ob Sie Ihre Vereinsgebühren bezahlt haben oder nicht.
Der Verein hat für 2004 - laut seinem eigenen, von Dr. Steeb geschriebenen Vertrag, definitiv kein Nutzungsrecht mehr. Egal was für Briefe er Ihnen auch schreibt.
Die Verträge finden Sie alle im Internet - auf den TimeShare Seiten

Ich kenne den von Ihnen erwähnten Brief nicht einmal.
Woher der Verein seinen Anspruch auf ein Nutzungsrecht 2004 ableitet, bleibt sein Geheimnis – er könnte sich ja auch direkt an das Hotel wenden das tut er aber nicht, er beruft auch keine Generalversammlung ein, weil er alleine (ohne die Mitglieder) mein, die Mehrheit zu haben. (mit unverkauften und unbezahlten Wochen) Der Vereinsvorstand hat momentan ganz andere Interessen als sich um das Wohl seiner Mitglieder zu kümmern.

Ihre BKosten machen 0,00024138 % der Hotelbudget aus, ich glaube nicht , dass wir uns hier bereichern. Ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass Sie, trotzdem Sie an dem Hotel beteiligt sind, direkt an den Verein bezahlt haben und, dass dieser ihr Geld nicht zweckdienlicht verwendet.

Dem Management der HNP können sie lediglich einen Vorwurf machen, dass wir den Verein (seinen Vorstand und seine Eskapaden) viel zu lange finanziert haben und damit den Gesellschaftern (deren Sie ja einer sind) einen finanziellen Nachteil erbracht haben, der nicht unbedingt notwendig gewesen wäre.

Ihren Weg zu einen Anwalt würde ich sehr begrüßen, Sie können von mir jegliche Unterstützung dafür haben. Sie helfen damit sich und allen anderen.

Es gibt auch einen entsprechenden Musterbrief. Holen Sie sich Ihr Geld vom Verein zurück oder fordern Sie ihn nachträglich auf, das Geld (nachweislich + gewidmet) an das Hotel zu überweisen.


 

FRAGE:

Der Verein teilte mir folgendes, kurz zusammengefasst, mit:
"So wie seit Jahren werde erst nach der Ferienwoche der Verein der Zahlung der BK nachkommen, wenn die HNP dem Verein für die abgelaufene Ferienwoche eine Rechnung stellt."
Wieso soll ich dann nicht nutzen können ?

Antwort:
1. hat der Verein auch in den Vorjahren die Rechnungen nur teilweise und sehr schleppend bezahlt. (Sonst wären ja keine Klagen notwendig gewesen) Abgesehen von den Verurteilungen (bereits wieder ein Jahr her!!) hat der Verein bisher lediglich 20.000 € an die HNP überwiesen (das entspricht nur ca. 15% der Sollsumme)
Der Verein zahlt Rechnungen auch im Jahre 2004 innerhalb von zwei Tagen, allerdings nur dann, wenn Herr Pasterer das Geld bekommt.

2. Hat die Rechnungslegung der HNP an den Verein absolut nichts mit den Wochennutzungsrechten zu tun. Die HNP ist eindeutig (siehe obige Vertragspunkte ) berechtigt, alle vom Verein nicht durch rechtzeitige (30.6. des Vorjahres, also für 2004 ist das der 30.6.2003) Bezahlung definierten (= zur Nutzung reservierten) Wochen, uneingeschränkt touristisch zu vermarkten.

Ihr Ansprechpartner (Vertragspartner und Garant) für die Wochennutzung ist der Verein. Er ermöglicht und garantiert das auf dem Fruchtgenußrecht basierende Wohnrecht.

Damit der Verein Ihnen als Vereinsmitglied, das Wohnrecht, den Vereinsstatuten gemäß ermöglichen kann, muss er mit dem Hoteleigentümer (als mit der HNP) eine Vereinbarung haben. (Momentan den sogenannten Betreibervertrag). Er hat es verabsäumt ihr Nutzungsrecht 2004 (= Ihre Woche) durch die rechtzeitige Bezahlung zu reservieren, daher steht sie dem Hotel zur touristischen Vermarktung zu Verfügung und nicht für Ihre, vom Verein garantierte, Nutzung.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen per Mail jederzeit zu Verfügung


 

Was ist der Unterschied zwischen der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH (HNP)
und dem TSH Ferienclub Hotel Neue Post (Verein)

Die HNP ist eine GmbH , deren Gesellschafter ca. 300 (ehemalige) Vereinsmitglieder sind. Diese GmbH hat das Hotel gekauft und  führt dieses Hotel. Sie ist gewinnorientiert. Die Gesellschafter der GmbH wohnen in den vom Verein nicht genutzten   (nicht bezahlten) Wochen, dies sind mittlerweile ca. 90% des Potentials der Neuen Post

Der Verein (die juridische Person, nicht die Mitglieder!) hat das Fruchtgenussrecht – das bedeutet ein Recht auf Wohnen in den definierten Apartments. Dieses Recht beruht auf einen Vertrag der im Grundbuch an erster Stelle eingetragen ist.
Die Nutzung dieses Rechtes setzt die Bezahlung der damit verbunden Kosten voraus.

Es gibt keine Gemeinsamkeit zw. Verein und GmbH. Der Verein nutzt vertragsgemäß Teile der Räumlichkeiten der GmbH.

 

Wurde das Fruchtgenussrecht durch die diversen Verkaufsverhandlungen eingeschränkt oder gemindert?

Nein, das Fruchtgenussrecht ist unverändert geblieben.
Zugunsten des Vereins und der ehemaligen TSH GmbH & Co KG war eine Reallast zur Führung einer Gastronomie für die gesamte Fläche eingetragen. Dies hatte den Zweck, dass jeder Erwerber des Gebäudes verpflichtet ist, im Hotel ein gastronomisches Gewerbe zu betreiben (kein Altersheim, Gemeindebau , Bürohaus oder ähnliches ) Die Hotellerie fällt in Österreich unter den Begriff "Gastronomisches Gewerbe". Für den Bereich des Hotels ist dies unangetastet geblieben.

In der Vergangenheit war das und das , ..... war alles möglich. Die Garage war kostenlos, ein interner Tausch (November zu Juli) war kostenlos, ein größeres Apartment war kostenlos, Hunde waren kostenlos .......

Das Hotelmanagement der TSH war auf den Verkauf von Wochen ausgerichtet. Die Kosten für die Unterbringung (Hotelkosten) haben keine (wesentliche) Rolle gespielt. Als der Wochenverkauf stagnierte, musste diese Firma den Konkurs anmelden.

Die HNP ist auf die (langjährige) Führung des Hotels ausgerichtet. Sie will einen angemessenen Gewinn erwirtschaften um u.a. durch regelmäßige  Investitionen den Standard erhalten und teilweise verbessern zu  können.

Gewinnorientierung ist der einzige Garant auf ein langes wirtschaftliches Leben. Schließlich wollten Sie Ihr Recht 99 Jahre lang nutzen.

 

Ist ein interner Tausch noch möglich?

Ein interner Tausch ist weiterhin möglich. Innerhalb der Saison betragen die Kosten dafür lediglich die Tauschgebühr € 75,- (Gesellschafter kostenlos), bei Tausch in eine andere Saison oder in eine andere Kategorie werden zusätzlich, abhängig von Saisonsprung und/oder adrerer Kategorie Aufzahlungen entsprechend den unterschiedlichen Wertansätzen, verrechnet.

Gesellschafter können darüber hinaus beliebig viele Wochen, gegen Erstattung lediglich der Betriebskosten, nutzen.

Der interne Tausch setzt natürlich freie Kapazitäten voraus.

Zu weitere Details :

Ich möchte nicht in meiner Woche  - im November – sondern lieber im Februar, im Fasching kommen. Angeblich ist das möglich.

Hier ist der interne Tausch (Verein) in eine bessere Saison gemeint.
Für Vereinsmitglieder gegen Aufzahlung (Tauschgebühr, Saisonaufschlag) möglich. Eine Reservierung in die Hauptsaison (Feber, März, Juli, August) ist nicht möglich

Für Hauseigentümer schauen die (internen) Tauschmöglichkeiten etwas anders aus:

1.      (oberste Priorität) Ihre Woche bzw. ihre Saison, die steht Ihnen unbedingt zu, damit können Sie tun und lassen was sie wollen.

2.       Wenn Sie zu einer anderen Zeit kommen möchten, (bessere Saison)  haben sie folgende Möglichkeiten:

a.       Sie tauschen ihre Woche ein und zahlen entsprechend auf
Vorteil:  Sie können in einer besseren Zeit reservieren
Nachteil:  zusätzliche Kosten

b.      Sie tauschen 2 Wochen Nebensaison gegen 1 Woche Hauptsaison
Vorteil:  Sie können in einer besseren Zeit reservieren   
Nachteil:  Sie verlieren eine Woche

c.       Gesellschafterwoche
Sie nutzen ihre eigene Woche normal (RCI-Deponierung, Freunde, selber wohnen ect.
Sie fragen kurzfristig vor der geplanten Anreise, ob was frei ist, wenn JA, dann können Sie diese Woche (beliebiges Apartment) um die Betriebskosten als zusätzliche Gesellschafterwoche nutzen

d.      HNP - Punktesystem, damit sind Sie die Einschränkungen von Saison oder Apartmentgrößen los
Vorteil: höchste Flexibilität
Nachteil: für Gesellschafter KEINER,
sonst 75 € Tauschgebühr

 

Kann ich weiter im RCI Tauschen?

Ja, Sie sind weiterhin Mitglied im RCI.
Sowohl die HNP als auch der Verein sind Vertragspartner des RCI.

 

Mit den aktuellen Betriebsgebühren und den Nebenkosten des RCI kostet ein "normaler" Urlaub auch nicht mehr? Um das Geld kann ich auf die Kanarischen Insel fliegen.

Bei genauer Betrachtung wird sich zeigen, dass diese Rechnung nicht stimmt. Man darf nicht Sonderangebote mit Standardprodukte vergleichen. Ein Urlaub in Österreich kostet aufgrund der lokalen Gegebenheiten (u.a. Umwelt) mehr als in anderen Destinationen. Die Bonuswochen z.B. des RCI sind konkurrenzlos günstig.
Als Sie das TimeShare gekauft haben, haben Sie mit 99 Jahren Nutzung kalkuliert (oder sollten Sie zumindest), eine Zwischenrechnung muss dies berücksichtigen. Ein TimeShare ist wie eine Aktie, die unterschiedliche Kurse haben kann. Momentan sind unsere Kurse schlecht, sie werden sicher wieder steigen. Wohnen wird teurer, Urlaub wird auf die Dauer immer teurer. Der Tourismus ist ein wachsender Markt, auch wenn es zwischendurch Einbrüche gibt.
So mancher der vor zwei Jahren den Tourismus in Österreich totgesagt hat, soll sich die aktuellen Zahlen dieses Jahres anschauen.

 

Ich zahle meine Mitgliedsgebühren dann wann ich komme. Wenn ich nicht komme zahle ich nicht, weil das Hotel kann mit meiner Woche dann Geld verdienen.

Ein Großteil der Mitgliedsgebühren sind von Ihrem tatsächlichen Kommen unabhängig. (Verwaltung, Steuern, teilweise Personal, Heizung, Raumkosten). Wir bemühen uns um eine Aufteilung der Kosten auf einen Fixteil und einen variablen Teil, der nur bei Nutzung anfällt.

Ein Hotel kann nur mit langfristigen Verträgen Geld verdienen. Die Verträge mit Reisebüros (Kontingente) werden ca. 12 Monate vor der Nutzungszeit abgeschlossen. Eine kurzfristig freigegebene Woche bringt kein Geld. Auch Reisebüros zahlen 100 % Stornogebühren bei kurzfristiger Absage.
Eine "Nichtnutzung" befreit nicht von der Verpflichtung die Vereinsgebühr zu bezahlen. Der Verein wirtschaftet unabhängig vom Hotel. Einzelverwaltungen kosten mehr Geld als sie theoretisch bringen könnten.

 

Der Verein soll meine Wochen vermieten und mir den Gewinn überweisen.

Der "Verein" ist ein Rechtsträger der das Fruchtgenussrecht besitzt und kein Vermieter oder kein Reisebüro. Die Verwaltung, das Vermarkten und die Aufteilung der Kosten bzw. eines eventuellen Erlöses (Steuern, Abgaben Buchhaltung) kosten mehr als damit verdient werden kann. Um dieses Problem anzugehen, haben wir die GmbH gegründet, an der sich jeder beteiligen kann.

Was passiert mit meiner Woche, wenn ich aus dem Verein austrete, bzw. Kündige?

Kündigen können Sie anlog den Vereinsstatuten jeweils zum Jahresende mit einem Jahr Kündigungsfrist. Bis dahin sind alle Gebühren zu bezahlen. Eine Kündigung befreit nicht von der Zahlungspflicht. Bei einer Kündigung fällt die Woche an den Verein zurück. Der wird versuche die Woche zu verkaufen bzw. zu versteigern. Vom Erlös werden die Vertriebskosten und eventuelle offene Forderungen abgezogen, den Resterlös erhält der ehemalige Wochenbesitzer. (Siehe dazu die Vereinsstatuten)
Wenn Sie Gesellschafter der HNP sind, ist für Sie die Vereinsmitgliedschaft von untergeordneter Bedeutung.

 

Was für Erfahrung haben Sie mit der Schutzvereinigung?

Keine, die ich hier veröffentlich dürfte. Ein Verein mehr, der Gebühren kassieren will.

 

 

August 2000