Stand März 2007 Sehr geehrte Damen und Herren ! Nachdem es der Vereinsvorstand unterlässt seine Mitglieder aktuell zu informieren, versuchen wir hier unsere Sicht der Dinge darzustellen. So Sie überhaupt Informationen vom TSH Verein bekommen haben, dann nur äußerst subjektiv gefärbte Meinungen- die vielleicht den Wünschen des TSH-Vorstandes entsprechen, aber sicherlich nicht den realen Gegebenheiten, Tatsache ist:
März 2007: Das BG Zell am See entscheidet in erster Instanz, dass der Verein (bzw. jetzt der Masseverwalter) der HNP die entgangenen Betriebskosten ab 1.1.2005 (wir haben aus Kostengründen nur die ersten drei Monate eingeklagt - in Summe sind es mehr als 1Mill €) zu bezahlen hat, und dass der Verein seinen Zahlungsverpflichtungen (auch gerichtlich beurkundet) wiederholt nicht nachgekommen ist und daher den Fruchtgenussvertrag grob verletzt hat - und dieser daher erloschen ist. Das grundbüchlich verankerte Fruchtgenussrecht ist zu löschen. http://www.hotelneuepost.at/deu/verein/Urteil20070317C41-06z-15_S1.pdf
Der Vereinsvorstand hat schon vorher (2004) den Betreibervertrag mit dem Hotel gekündigt, damit haben Vereinsmitglieder - die sich nicht der Eigentümergesellschaft des Hotels - der Hotel Neue Post Erwerb- und BetriebsgmbH - angeschlossen haben, keine Wohnrechte mehr im Hotel Neue Post. Die Sache ist im Grunde genommen ganz einfach: Der Verein und das Hotel
hatten einen Vertrag: den grundbüchlich besicherten Fruchgenussvertrag: Warum das so ist und wie es dazu gekommen ist, versuche ich nachstehend darzustellen.
Freundliche Grüße Ich bin Geschäftsführer der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH, das ist die Eigentümerin der Immobile und Betreiberin des Hotel Neue Post in Zell am See seit 1997 Sie sind Vereinsmitglied im Verein TSH Ferienclub Hotel Neue Post, das ist ein in Zell am See eingetragener Verein. Der Verein hat nicht seinen Vereinssitz im Hotel, auch wenn er immer - gegen unseren Willen - unsere Telefonnummer und unsere Faxnummer verwendet. Weder die HNP GmbH noch ich haben im Verein: TSH Ferienclub Hotel Neue
Post irgend eine Funktion, noch wir sind wir für den Verein bzw.
seine Tätigkeiten verantwortlich. Es ist uns bewusst, dass Sie als TimeShare-Mitglied seit vielen Jahren
treuer Gast in unserem Hotel waren., das freut uns - als Eigentümer
und Betreiber des Hotel Neue Post- natürlich. Wir (die Hotel Neue Post Erwerb- und BetriebsgmbH - eine Gesellschaft von Vereinsmitgliedern) haben das Hotel 1997 gekauft, weil der ehemalige Eigentümer - die TSH - pleite gemacht hat, wir haben die finanziellen Verpflichtungen des Vereins - des TSH Ferienclub - erfüllt und schon damals allen Vereinsmitgliedern angeboten, sich an diesem Kauf zu beteiligen - um unsere Wohnrechte zu schützen!! Wir haben alle Vereinsmitglieder - alle Time Share Mitglieder - viele Jahre im Hotel wohnen lassen, obwohl wir kein Geld (keine Betriebskosten) von dem TSH - Verein mehr bekommen haben, wir haben auch versucht, diese Mitglieder von den Problemen des Vereins zu informieren und sie zu bewegen - als Absicherung der Wohnrechte - sich an der Eigentümergesellscahft als stiller Gesellschafter zu beteiligen. Bei einem großen Teil der Mitglieder ist es uns gelungen. Für diese Mitglieder- die stillen Gesellschafter der HNP - hat sich nichts verändert, sie können nach wie vor im Hotel ihre Wohnrechte - gegen Bezahlung der Betriebskosten, Verrechnung mit dem Hotel - nutzen. Sie können wohnen, vermieten, tauschen, verschenken uvm. Wer will, kann sich auch noch jetzt an der HNP beteiligen, für ehemalige
TSH Mitglieder gibt es Sonderkonditionen.
Hiostorie:
Die letzte Aussendung des Vereins und meine Stellungnahme darauf : Was ist ab 1.1.2005 in der TimeShare Abwicklung neu? Der Betreibervertrag HNP - TSH wurde mit 31.12.2004 vom Vereinsvorstand gekündigt. Es gilt nach wie vor der Fruchtgenussvertrag - d.h. der Verein (nicht
die Mitglieder) kann sein Fruchgenussrecht nutzen, er muss die damit verbunden
Kosten zahlen. Wer 2005 im Hotel wohnen möchte (ein Nutzungsrecht ausüben
möchte), Wer seine Clubgebühren (und damit die Betriebskosten) an den Verein zahlt, kann damit nicht mehr im Hotel wohnen! Wenn Sie ab 2005 im Hotel Neue Post wohnen möchten, setzten Sie sich bitte unbedingt und zeitgerecht mit dem Hotel in Verbindung!! Anbei detailierte Inforamtionen - für die meisten ist eine Zugangsberechtigung notwendig. Vereinsmitglieder klagen den
Verein Vereinsaussendung Mai 05 - Kommentar
Frage: Warum muss ich nochmals Betriebskosten an die HNP zahlen - ich habe meine Vereinsgebühren (2004, 2005) doch schon an den Verein bezahlt? Vielleicht erklärt das nachstehende Dreieck das Verhältnis: Das Hotel hat mit Ihnen als Vereinsmitglied überhaupt keinen Vertrag. Sie haben mit dem Verein einen Vertrag (Mitgliedschaft, Vereinsstatuten); der Verein hat mit dem Hotel einen Vertrag (Fruchtgenuss). Sie haben ihren Teil erfüllt, in dem Sie die Vereinsgebühren (und damit den Betriebskostenanteil) an den Verein bezahlt haben. Sie haben dadurch einen Rechtsanspruch - gegen den Verein - auf Ihre Woche. Sie haben dadurch keinen Rechtsanspruch gegen das Hotel auf eine Woche. Das Hotel erbringt die Leistung (stellt eine Woche, Apappartement, möbliert, geheizt, gepflegt, usw zur Verfügung) hat damit die Kosten, und vor allem das wirtschaftliche Risiko. Nachdem der Verein seinen Vertragsteil (Bezahlung) dem Hotel gegenüber nicht erfüllt hat, hat auch das Hotel keine Woche mehr (dem Verein!) zur Verfügung gestellt, d.h. der Verein konnte damit auch Ihnen keine Woche mehr garantieren. Der Verein hat die ihm bekannte Tatsache negiert und Sie nicht informiert- er hat sich lediglich auf das Fruchtgenussrecht berufen ohne seine Fruchtgenusspflicht zu berücksichtigen.. Damit Sie nicht von weit her anreisen und vor vollendete Tatsachen gestellt werden, versuchen wir Sie zu informieren. Wir bieten Ihnen (bis auf Widerruf) die direkte Möglichkeit, gegen Ersatz der Betriebskosten, im Hotel zu wohen,so wie bisher, analog den Bedingungen der Vereinsstatuten. Mit der (logischen) Einschränkung - es muss was frei sein. Der Verrein hat oftmalig zugesagt, seine kassierten Betreibskosten an sie zurück zu zahlen. Testen Sie den Wahrheitsgehalt dieser Aussage.
Frage: Das Ganze (TimeShare ) ist eine reine Abzocke: Antwort: Frage: Hier geht es doch nur um Machtspiele - ich blicke nicht mehr durch: Es geht um Macht, Macht über das Hotel und um (sehr) viel Geld, Spiel ist das aber keines! Die ehemaligen TSH Eigentümer, die den Konkurs und die Probleme zu verantworten haben, (teilweise heute noch Vereinsvorstand!) versuchen nun, nachdem alles wieder im Lot ist und das Haus gut läuft, das Hotel wieder zurück zu bekommen. Als Werkzeug dazu soll das Fruchtgenussrecht dienen. Die (noch verbliebenen) Mitglieder sind hierfür ein Hindernis. Wenn es nur mehr ein Vereinsmitglied gibt, dann hat nur dieses die ganze Macht bzw. den ganzen Fruchtgenuss.
Ich zahle meine Woche erst nach dem das Hotel die Leistung erbracht hat - also nach dem ich gewohnt habe - das hat mir der Vereinsvorstand zugesagt! Was ist in dem gegebenen Falle die Leistung? Die Kosten für ihre
"Woche" haben mit Ihrem Kommen absolut nichts zu tun. Die Leistung
wurde erbracht, indem wir ein (neu renoviertes) Apartment für die
gegebene Zeit, mit gesamter Infrastruktur (beheizt, beleuchtet, Reinigungs-Personal,
Hotelhalle, Aquarena, Garten, Restaurant .........) für Sie zur Verfügung
stellen. Wir verrechen dafür lediglich die Betriebskosten, d.h. Selbstkosten,
ohne jeden Gewinnaufschlag Die Vereinsgebühren sind um einiges höher.
Sie sind richtigerweise Gesellschafter der Hotel Neue Post Erwerbs- und
BetriebsgmbH, deren Geschäftsführer ich bin. Ich kann Ihnen
nur in dieser Funktion antworten und Erklärungen liefern.
Auch der Verein hat seine Vereinsgebühren immer im voraus verrechnet, zwischen 6 - 18 Monate vorher, je nach Nutzungszeitpunkt
Warum schickt mir die HNP eine Vorausrechnung
, Die HNP schickt eine Vorausrechnung (ist eine Zahlungsaufforderung
- KEINE Rechnung) für Ihre Woche 12 Monate vor dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt.
Rechtlich stellt die Vorrausrechnunug (Proformarechnung) eine Aufforderung zu einer Anzahlung (=Sicherheitszazhlung) dar. Ihre (rechtzeitige) Vorauszahlung ist eine Anzahlung auf Ihre kommende Woche. (genau so wird es auch in der Buchhaltung kontiert und in der Bilanz dargestellt) Die eigentliche Verrechnung erfolgt am Nutzungstag. (periodenrichtiger Erlöszeitpunkt). Diese Vorgehensweise hat es uns auch ermöglicht, die Betriebskosten seit vier Jahren konstant zu halten. (Bitte NICHT mit den Vereinsgebühren verwechseln, für die können wir nichts) Die Außenstände des Vereins betrugen bis zu 200.000 €uro, beim Zinssatz den der Verein seinen Mitgliedern verrechnet hat (10%) entspricht das 20.000 € oder der Vereinsgebühr von 60 Wochen (pro Jahr !) an Zinsaufwand.
FRAGE: Anwort: Laut Statuten setzt der Vereinsvorstand, auf Grund eines Wirtschaftsplanens Clubbeiträge fest.(siehe dazu auch die Vereinsstatuten § 8) Diese Clubgebühren (sollten!!!) bestehen aus:
Diese Gesamtkosten müssen auf die Inhaber der Ferienwohnrechte (nach billigem Ermessen!!) aufgeteilt werden. Die vorraussichtlichen Betriebskosten werden vom Hotel berechnet und dem Vereinsvorstand zur Prüfung vorgelegt. Der Vereinsvorstand erarbeitet dann einen Voranschlag, der von der Generalversammlung zu genehmigen ist und verrechnet dann als Vorschuss die Clubbeiträge für das jeweils kommende Jahr. So weit die Theorie, die Praxis sieht anders aus. Das Hotel liefert die Betriebskostenvorschau (bereits pro Woche berechnet), der Verein berücksichtigt nicht die Gesamtkosten, (was zumindest für 2005 grob fahrlässig ist, weil sie der Verein tragen müsste!!) Der Voranschlag wird der Generalversammlung NICHT zur Genehmigung vorgelegt (damit wären die letzten Jahre rechtlich unugültig). Rücklagen sie seit 1999 NICHT mehr gebildet und damit NICHT verrechnet worden. Die Verrechungspositionen erfordern eine jährliche
Nachkalkulation, die es beim Verein so NICHT gibt. Die vom Verein verrechneten Clubbeiträgen waren nicht viele mehr als die "nackten" Betreibskosten. Negative Betriebsergenisse des Vereins wurden immer wieder hinter (dubiosen) Forderungen bzw. hinter angeblich hohen Vereinsvermögen versteckt. Das Vereinsvermögen wurde mit den Werten der enteigneten Wochen, die der Verein als sein Eigentum ausgab, beziffert. (Dass genau diese Wochen vom Vereinsvorstand bereits 1994 verpfändet wurden, hat der Vorstand nie argumentiert) Die Clubgebühren waren wieder einmal nicht kostendeckend. Als die HNP dies 2001 offenlegen wollte, hat der Vereinsvorstand die Clubgebühren-Verrechnung an seine BH ausgelagert. Die Clubgebühren durften nicht die wahren Vereinskosten aufzeigen, sonst hätten die ehemaligen Investoren (TSH & Co) ihr Interesse an ihren Wochen verloren. Die fehlenden Betriebskosten , die Erhaltung der Substanz, die Rücklagen
ect. musste die HNP finanzieren und tragen. Wundern sie sich noch, dass der Verein Schulden hat? Siehe - Vergleich zwischen Clubgebühren (TSH) und Betriebskosten (HNP)
FRAGE: Anwort: für 2005 gilt: Sollten Sie irrtümlich die Vereinsgebühren an das Hatel bezahlt
haben, melden wir diese Überzahlung an den Verein und schreiben diese
dem internen Verrechnungskonto gut. Allerdings können wir nicht garantieren,
dass der Verein seine Vereinsgebühren nicht trotzdem und zusätzlich
einmahnt.
Frage: Antwort: Und der wichtigste Grund - mit diesem Wochenkauf - kaufen sie sich zwar zusätzlich in den Verein ein, erwerben damit aber (zu den momentan gegebenen Umständen) keine zusätzliche Wohnmöglichkeit im Hotel. Als Gesellschafter der HNP (der Sie ja sind!) können Sie - wenn
was frei ist - wann immer Sie möchten kommen und wohnen.
Das haben wir getan und werden alles daran setzten, dies auch in Zukunft
tun zu können. Wir nehmen die persönliche Verantwort ernst.
Der Verein hat Ihnen mitgeteilt: Stimmt - im Prinzip alles - ABER ad a.) Der Verein (nur er, nicht Sie) hat ein Fruchtgenussrecht, dass ihn aber auch - laut Fruchtgenussvertrag - verpflichtet, die damit verbunden Kosten zu tragen. (Nur der Verein darf Nutzen und der Verein muss daher zahlen). ad b.) Die HNP hat bis zur Kündigung (durch den Vereinsvorstand) des Betreibervertrages, im Nachhinein (nach der Nutzung) verrechnet, die ordentlichen Mitglieder sind zum größten Teil auch Gesellschafter der HNP (und tragen damit auch das finanzielle Risiko), daher hatte die HNP damit anfangs keine allzu großen Probleme. ad c) die Bezahlung der Betriebskosten durch den Verein erfolgte seit
2000 sehr schleppend, (obwohl er die Clubgebühren = höher als
die Betriebskosten, von den Mitgliedern bekommen hat und gleicht weiterleiten
sollte), ad d.) Nur der Verein hat das ins Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrecht,
kein Vereinsmitglied hat ein persönliches Fruchtgenussrecht. Als
Vereinsmitglied haben Sie das Recht - gegenüber dem Verein - auf
eine rechtliche ungestörte Nutzung Ihrer - vom Verein gekauften -
Woche Leider ist die ganze Wahrheit nicht immer in einem Satz gesagt und mitunter auch schwer zu verstehen, aber kurz zusammengefasst: Wer nutzen möchte muss zahlen, wer nicht zahlt kann nicht nutzen. Sollte sich dieser Satz als falsch erweisen, werden wir das Hotel - leider - zusperren müssen.
Frage: Antwort: Nutzen wollte der Verein sofort, die Bezahlung der Kosten (vor allem wann und wie !!) steht aber völlig aus und ist absolut ungeklärt. Der Verein ist pleite und hat seine Vermögenswerte Verpfändet bzw. (fast) verschenkt. Die HNP führt das Hotel, ermöglicht allen ordentlichen Mitgliedern die Nutzung sämtlicher TimeShare Rechte (Nutzung, RCI- Tauschem interner Tausch, interne Deponierung, Punktetausch) Der Verein wurde sowohl von der HNP als auch von Mitgliedern auf Einhaltung
seiner vertraglichen Pflichten geklagt. > Für diese Überweisung habe ich das Konto gewählt stimmt Siehe - Vergleich zwischen Clubgebühren (TSH) und Betriebskosten (HNP)
Jänner 2005 Vereinsmitglieder wehren sich aktiv gegen den Vereinsvorstand. Irgendwann
muss Schluss sein. Die (wenigen verbliebenen) ordentlichen Mitglieder: möchten jetzt endlich Klarheit und saubere Verhältnisse. Sie
klagen Ihre Rechte und Forderungen ein.
Dez. 2004 : Die HNP GmbH hat, ab dem 1.1.2005, außer was die die gesetzliche
Verpflichtungen des eingetragenen Fruchgenußrechtes betreffen, absolut
nichts mehr mit dem TSH Fereinclub Hotel Neue Post zu tun. Wir distanzieren
uns in jeder Weise von den Handlungen des Vereins. Der Verein wird sein Fruchtgenußrecht (nur er hat dieses !!) 2005 selber ausüben und verwalten. Die Finazierung ist allerdings in jeder Richtung ungesichert. Gerichtsverfahren sind anhängig. Nur der Verein hat das eingetragene Fruchtgenussrecht, er kann oder will die dafür vertraglich fixierten Kosten nicht zahlen und ist in keinster Weise bereit, die Bezahlung 2005 sicher zu stellen. Der Verein lügt Sie an, wenn er ihnen mitteilt, dass mit ihrer Clubgebühr
die Betriebskosten des Hotels beglichen werden. :Nachstehend finden Sie mein unkommentiertes Gedächtnisprotokoll der TSH - Versammlung. Gedächtnisprotokoll
von der TSH Generalversammlung 2004 FRAGE: Anwort:
für 2005 gilt: Sollten Sie irrtümlich die Vereinsgebühren an das Hatel bezahlt
haben, melden wir diese Überzahlung an den Verein und schreiben diese
dem internen Verrechnungskonto gut. Allerdings können wir nicht garantieren,
ob der Verein seine Vereinsgebühren nicht trotzdem und zusätzlich
einmahnt. Nov. 2004 Mittleweile sind ja alle vom Verein informiert, das ja alles in bester
Ordnung sei, die Rechnungen der HNP nicht fällig sei, der Verein
finanziell gut gestaltet und gut geführt ist, und das der Vereinsvorstand
(ab nun kurz: VV)der HNP einen neuen Betreibervertrag
anbieten wird. Aber am Boden der Tatsachen: Das Verrechnungskonto weist aktuell eine
HNP Forderung an den Verein von ca. 88.000 € auf; offene Rechnungen
seit Okt 2003. Der Verein bestreitet die Fälligkeit dieser Rechnungen,
weil er - laut Steuerberater – nicht alle Zahlungen von Mitgliedern
auf das HNP Konto kennt. Er sollte seine VV fragen, der scheint diese
doch zu kennen, zumindest laut dem Rundschreiben zur Vereins-Generalversammlung. Absolut das Gegenteil ist der Fall: der sonst so schlecht über Zahlungen
unterrichtetet Steuerberater, hat die HNP (das Verrechnungskonto) mit
diesen Sicherheitszahlungen zu belasten versucht. Im
Klartext: Die Sicherheitsleistung, die Sie im Hotel hinterlegen
mussten, hat der Verein als sein Geld reklamiert und will es so der HNP
wieder entziehen. Wen es interessiert, ich schick gerne eine detaillierte Stellungnahme
zu den einzelnen Punkten und zu der Schizophrenien in den Aussagen des
VV, die auch vor Gericht zum Tragen kommt. Ich möchte mit dieser
leidigen Angelegenheit keine weitere Zeit mehr verlieren.DEr Verein kostet
nur viel Zeit und viel Geld. Der Verein wurde mehrmals geklagt, die Prozesse
laufen. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das Hotel ist bestens in Schuss
und gut geführt, die Finanzen sind in Ordnung, sämtliche erzielten
Erträge wurden – ausnahmslos – in die Verbesserung der
Infrastruktur investiert. Und ich kann jedem ordentlichen Mitglied versichern, dass es auch in Zukunft mit seinen Nutzungsrechten im Hotel Neue Post keinen Schaden nehmen wird. Okt 2004 An die Gesellschafter der Hotel Neue Post Erwerbs- und BetriebsgmbH
Der Verein hat alle Vereinsmitglieder, so auch Sie angeschrieben, aus seiner Sicht über die Dinge informiert und Sie aufgefordert, seine Clubgebühr zu bezahlen. Ich möchte sie nur darüber informieren ,dass Sie mit der Zahlung der Clubgebühr an den TSH Ferienclub damit kein Wohnrecht im Hotel Neue Post erlangen !! Information: Als stiller Gesellschafter der HNP GmbH, der am Erfolg und Wohlergehen der Firma interessiert sein sollte, informiere ich Sie nachdrücklich über diesen Zusammenhang: Das Sie bisher (seit 1998) in der Neuen Post wohnen konnten, ist nur der HNP zu verdanken, die u.a. auch mit Ihrem – direkt an die HNP bezahlten, Geld das Hotel gekauft hat uns seither führt. Trotz allen Querschüssen des Verein's werden wir das auch in Zukunft tun. Wenn Sie sicherstellen möchten, auch 2005 im Hotel wohnen zu können, sollten Sie den Betriebskostenanteil (nur ein Teil der Vereinsgebühren) direkt an die HNP zahlen. Den Clubgebührenanteil können Sie an den Verein überweisen. Die Betriebskosten nach Kategorie:
Mit freundlichen Grüßen
Sept 2004 - Bericht Der Verein hat den Betreibervertrag mit der HNP gekündigt, d.h.
er möchte ab 1.1.2005 das Hotel wiederum selbst führen. Die
alten Herren im Vereinsvorstand möchten an die erfolgreiche Vergangenheit
der TSH–Hotelführung anschließen und das (jetzt) neu
renovierte Hotel zu neuen TimeShare Höhen führen. Dass dies ein Versuch ist, das jetzt erfolgreiche Hotel wieder den ehemaligen Eigentümern in die Hände zu spielen, ist sicherlich nur ein Gerücht. Es könnte leicht sein, das der Verein sich an der harten Nuss die
Zähne entgültig ausbeißen wird. Ich kann Ihnen als Gesellschafter
aber versichern, dass Ihrem Wohnrecht keine Gefahr droht. Sollte Sie ein Betroffender der "BAWAG - Zahlung" sein, schicke ich ihnen gerne einen Musterbrief, mit dem Sie den Verein auffordern können, das von Ihnen bezahlte Geld weiter zu leiten.
Sollten Ihnen der Verein mitteilen, dass ich das nicht darf was ich tue, dann lesen Sie bitte nachstehenden Auszug aus dem "Betreibervertrag". Den hat Herr Steeb selber aufgesetzt und jetzt versteht er seinen eigenen Vertrag nicht. Soll heißen: wenn das Hotel nicht bis 30.6.2003 (sic!) die jeweiligen BK 2004 vom Verein erhält, verfallen diese Wochen, d.h. diese Wochen stehen der HNP - uneingeschränkt - zu touristischen Vermarktung zu Verfügung . Siehe dazu auch den erwähnte Punkt2 Dieser Vertrag, wenn sie wollen, schicke ich Ihnen gerne auch den gesamten Vertrag, wurde vom Verein selber aufgesetzt (von der HNP bezahlt), von beiden Seiten unterschrieben und nun vom Verein gekündigt. Dieser Vertrag hat die finazielle Beziehung zwischen Verein und HNP geregelt. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass der Vereinsvorstand gegen seine eigenen, ordentlichen Vereinsmitglieder agiert, deren Interessen vom Hoteleigentümer wahrgenommen werden. allerdings erfolgt das nicht aus Menschenliebe sondern aus einem einfachen Grund. ORDENTLICH geführtes TimeShare ist kein schlechtes Geschäft.
Frage: Ich weis nicht wer sich hier aus meine Kosten bereichern
will. Ich habe Antwort: Ich drohe nicht, sondern ich informiere. Tatsache ist, dass der Verein seine Rechungen bis 2003 erst nach der
Klage bezahlt hat. Ich kenne den von Ihnen erwähnten Brief nicht einmal. Ihre BKosten machen 0,00024138 % der Hotelbudget aus, ich glaube nicht , dass wir uns hier bereichern. Ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass Sie, trotzdem Sie an dem Hotel beteiligt sind, direkt an den Verein bezahlt haben und, dass dieser ihr Geld nicht zweckdienlicht verwendet. Dem Management der HNP können sie lediglich einen Vorwurf machen, dass wir den Verein (seinen Vorstand und seine Eskapaden) viel zu lange finanziert haben und damit den Gesellschaftern (deren Sie ja einer sind) einen finanziellen Nachteil erbracht haben, der nicht unbedingt notwendig gewesen wäre. Ihren Weg zu einen Anwalt würde ich sehr begrüßen, Sie können von mir jegliche Unterstützung dafür haben. Sie helfen damit sich und allen anderen. Es gibt auch einen entsprechenden Musterbrief. Holen Sie sich Ihr Geld vom Verein zurück oder fordern Sie ihn nachträglich auf, das Geld (nachweislich + gewidmet) an das Hotel zu überweisen.
FRAGE: Der Verein teilte mir folgendes, kurz zusammengefasst, mit: Antwort: 2. Hat die Rechnungslegung der HNP an den Verein absolut nichts mit den Wochennutzungsrechten zu tun. Die HNP ist eindeutig (siehe obige Vertragspunkte ) berechtigt, alle vom Verein nicht durch rechtzeitige (30.6. des Vorjahres, also für 2004 ist das der 30.6.2003) Bezahlung definierten (= zur Nutzung reservierten) Wochen, uneingeschränkt touristisch zu vermarkten. Ihr Ansprechpartner (Vertragspartner und Garant) für die Wochennutzung ist der Verein. Er ermöglicht und garantiert das auf dem Fruchtgenußrecht basierende Wohnrecht. Damit der Verein Ihnen als Vereinsmitglied, das Wohnrecht, den Vereinsstatuten gemäß ermöglichen kann, muss er mit dem Hoteleigentümer (als mit der HNP) eine Vereinbarung haben. (Momentan den sogenannten Betreibervertrag). Er hat es verabsäumt ihr Nutzungsrecht 2004 (= Ihre Woche) durch die rechtzeitige Bezahlung zu reservieren, daher steht sie dem Hotel zur touristischen Vermarktung zu Verfügung und nicht für Ihre, vom Verein garantierte, Nutzung. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen per Mail jederzeit zu Verfügung
Was ist der Unterschied zwischen der Hotel Neue Post Erwerbs- und
BetriebsgmbH (HNP) Die HNP ist eine GmbH , deren Gesellschafter ca. 300 (ehemalige) Vereinsmitglieder sind. Diese GmbH hat das Hotel gekauft und führt dieses Hotel. Sie ist gewinnorientiert. Die Gesellschafter der GmbH wohnen in den vom Verein nicht genutzten (nicht bezahlten) Wochen, dies sind mittlerweile ca. 90% des Potentials der Neuen Post Der Verein (die juridische Person, nicht die Mitglieder!) hat das Fruchtgenussrecht
das bedeutet ein Recht auf Wohnen in den definierten Apartments.
Dieses Recht beruht auf einen Vertrag der im Grundbuch an erster Stelle
eingetragen ist. Es gibt keine Gemeinsamkeit zw. Verein und GmbH. Der Verein nutzt vertragsgemäß Teile der Räumlichkeiten der GmbH.
Wurde das Fruchtgenussrecht durch die diversen Verkaufsverhandlungen eingeschränkt oder gemindert? Nein, das Fruchtgenussrecht ist unverändert geblieben. In der Vergangenheit war das und das , ..... war alles möglich. Die Garage war kostenlos, ein interner Tausch (November zu Juli) war kostenlos, ein größeres Apartment war kostenlos, Hunde waren kostenlos ....... Das Hotelmanagement der TSH war auf den Verkauf von Wochen ausgerichtet. Die Kosten für die Unterbringung (Hotelkosten) haben keine (wesentliche) Rolle gespielt. Als der Wochenverkauf stagnierte, musste diese Firma den Konkurs anmelden. Die HNP ist auf die (langjährige) Führung des Hotels ausgerichtet. Sie will einen angemessenen Gewinn erwirtschaften um u.a. durch regelmäßige Investitionen den Standard erhalten und teilweise verbessern zu können. Gewinnorientierung ist der einzige Garant auf ein langes wirtschaftliches Leben. Schließlich wollten Sie Ihr Recht 99 Jahre lang nutzen.
Ist ein interner Tausch noch möglich? Ein interner Tausch ist weiterhin möglich. Innerhalb der Saison betragen
die Kosten dafür lediglich die Tauschgebühr € 75,- (Gesellschafter
kostenlos), bei Tausch in eine andere Saison oder in eine andere Kategorie
werden zusätzlich, abhängig von Saisonsprung und/oder adrerer Kategorie
Aufzahlungen entsprechend den unterschiedlichen Wertansätzen, verrechnet. Gesellschafter können darüber hinaus beliebig viele Wochen, gegen Erstattung lediglich der Betriebskosten, nutzen. Der interne Tausch setzt natürlich freie Kapazitäten voraus. Ich möchte nicht in meiner Woche
- im November – sondern lieber im Februar, im Fasching kommen.
Angeblich ist das möglich. Hier ist der interne Tausch (Verein) in eine bessere Saison
gemeint. Für Hauseigentümer schauen die (internen) Tauschmöglichkeiten
etwas anders aus: 1.
(oberste Priorität)
Ihre Woche bzw. ihre Saison, die steht Ihnen unbedingt zu, damit können
Sie tun und lassen was sie wollen. 2.
Wenn Sie zu einer anderen Zeit kommen möchten, (bessere Saison)
haben sie folgende Möglichkeiten: a.
Sie tauschen ihre
Woche ein und zahlen entsprechend auf b.
Sie tauschen 2 Wochen
Nebensaison gegen 1 Woche Hauptsaison c.
Gesellschafterwoche d.
HNP
- Punktesystem, damit
sind Sie die Einschränkungen von Saison oder Apartmentgrößen los
Kann ich weiter im RCI Tauschen? Ja, Sie sind weiterhin Mitglied im RCI.
Mit den aktuellen Betriebsgebühren und den Nebenkosten des RCI kostet ein "normaler" Urlaub auch nicht mehr? Um das Geld kann ich auf die Kanarischen Insel fliegen. Bei genauer Betrachtung wird sich zeigen, dass diese Rechnung nicht stimmt.
Man darf nicht Sonderangebote mit Standardprodukte vergleichen. Ein Urlaub
in Österreich kostet aufgrund der lokalen Gegebenheiten (u.a. Umwelt)
mehr als in anderen Destinationen. Die Bonuswochen z.B. des RCI sind konkurrenzlos
günstig.
Ich zahle meine Mitgliedsgebühren dann wann ich komme. Wenn ich nicht komme zahle ich nicht, weil das Hotel kann mit meiner Woche dann Geld verdienen. Ein Großteil der Mitgliedsgebühren sind von Ihrem tatsächlichen Kommen unabhängig. (Verwaltung, Steuern, teilweise Personal, Heizung, Raumkosten). Wir bemühen uns um eine Aufteilung der Kosten auf einen Fixteil und einen variablen Teil, der nur bei Nutzung anfällt. Ein Hotel kann nur mit langfristigen Verträgen Geld
verdienen. Die Verträge mit Reisebüros (Kontingente) werden ca. 12 Monate
vor der Nutzungszeit abgeschlossen. Eine kurzfristig freigegebene Woche
bringt kein Geld. Auch Reisebüros zahlen 100 % Stornogebühren bei kurzfristiger
Absage.
Der Verein soll meine Wochen vermieten und mir den Gewinn überweisen. Der "Verein" ist ein Rechtsträger der das Fruchtgenussrecht besitzt und kein Vermieter oder kein Reisebüro. Die Verwaltung, das Vermarkten und die Aufteilung der Kosten bzw. eines eventuellen Erlöses (Steuern, Abgaben Buchhaltung) kosten mehr als damit verdient werden kann. Um dieses Problem anzugehen, haben wir die GmbH gegründet, an der sich jeder beteiligen kann. Was passiert mit meiner Woche, wenn ich aus dem Verein austrete, bzw. Kündige? Kündigen können Sie anlog den Vereinsstatuten jeweils zum Jahresende
mit einem Jahr Kündigungsfrist. Bis dahin sind alle Gebühren zu bezahlen.
Eine Kündigung befreit nicht von der Zahlungspflicht. Bei einer Kündigung
fällt die Woche an den Verein zurück. Der wird versuche die Woche zu verkaufen
bzw. zu versteigern. Vom Erlös werden die Vertriebskosten und eventuelle
offene Forderungen abgezogen, den Resterlös erhält der ehemalige Wochenbesitzer.
(Siehe dazu die Vereinsstatuten)
Was für Erfahrung haben Sie mit der Schutzvereinigung? Keine, die ich hier veröffentlich dürfte. Ein Verein mehr, der Gebühren kassieren will.
August 2000
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